Zweite Instanz bestätigt: eBay ignorierte Betrüger

Ein regennasses Blatt liegt am Montag, 27. Oktober 2008 auf einem in eine Gehwegplatte eingelassenem
Ein regennasses Blatt liegt am Montag, 27. Oktober 2008 auf einem in eine Gehwegplatte eingelassenem (c) AP (Sven Kaestner)
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16.463 Euro Schadenersatz muss eBay einem Kunden zahlen, der von einem Verkäufer betrogen wurde. Das Unternehmen ignorierte Warnhinweise. Das OLG Wien bestätigte jetzt das erstinstanzliche Urteil.

Mit einem deutlichen Urteil hatte das Landesgericht St. Pölten im heurigen Frühjahr eBay zu Schadenersatz in Höhe von 16.463 Euro verurteilt (DiePresse.com berichtete). Der Richter sah eine "an bedingten Vorsatz grenzende grob fahrlässige Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten" seitens des Online-Auktionshauses. Konkret ging es um einen Betrüger, der über eBay Gold anbot. Dass die Betreiber der Plattform dessen Aktivitäten trotz Warnungen ignorierten, sah jetzt auch das Oberlandesgericht Wien (OLG) als erwiesen an. Es schmetterte eine Berufung der Verkaufsplattform ab. Zu dem Schadenersatz kommen damit noch 1456,56 Euro an Kosten für das Berufungsverfahren hinzu.

Richter: eBay gleicht "sowjetischer Bürokratie"

Aufgrund der sehr deutlichen Formulierungen im erstinstanzlichen Urteil wollte eBay eine Befangenheit des Richters geltend machen. Er hatte unter anderem das Auktionshaus in seiner "Trägheit" mit einer "sowjetischen Bürokratie" verglichen. An anderer Stelle stand im ersten Urteil zu lesen, dass eBay seine Kunden "förmlich ins offene Messer laufen ließ". Der Befangenheitssenat des Landesgerichts St. Pölten wies diese Vorwürfe aber rechtskräftig zurück. Das Urteil der zweiten Instanz kann auf dem Verbraucherschutz-Portal falle-internet.de eingesehen werden.

OLG schmettert Berufung ab

Die eBay-Anwälte beriefen, weil sie das erstinstanzliche Verfahren für mangelhaft hielten, unrichtige Beweiswürdigung sahen und wollten daher das Urteil ändern lassen. Das OLG verneint die Berufung umfassend und schreibt selbst, dass eBay den Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten bei dem betrügerischen Verkäufer "nicht ernsthaft und rechtzeitig" nachgegangen sei. Besonders schwer wiegt laut dem OLG, dass eBay nicht auf die Warnungen eines Sicherheits-Experten reagierte, der längere Zeit mit dem Unternehmen kooperiert hat.

Gericht in Deutschland belogen?

Das Verfahren in Österreich hat auch Auswirkungen auf die deutsche Rechtslandschaft. Gegen denselben Verkäufer, um den es in St. Pölten ging, wurde auch in Deutschland prozessiert. Wie falle-internet.de berichtet, machte eBay damals geltend, von keinen Problemen mit dem Verkäufer gewusst zu haben. Das Gericht folgte der Argumentation des Unternehmens. Im Lichte des aktuellen Verfahrens sieht es so aus, als hätte eBay Deutschland bewusst die Unwahrheit gesagt. Ob sich daraus aber weitere Konsequenzen für das Unternehmen ergeben, muss sich erst zeigen.

(db)

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