Neue AGB: UPC nimmt sich mehr Rechte mit Kundendaten heraus

Neue nimmt sich mehr
Neue nimmt sich mehr(c) UPC
  • Drucken

Die neuen Geschäfsbedingungen räumen dem Unternehmen das Recht ein, persönliche Daten für Meinungsumfragen und Marktforschung zu nutzen. Weiters will UPC ab sofort Verträge eigenmächtig ändern.

Mit einer Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat der Internet-Provider UPC sich selbst ein paar neue Rechte eingeräumt. In den Punkten 19.6 bis 19.8 schreibt das Unternehmen, wofür es die "Stamm-, Verkehrs- und sonstigen personenbezogenen Daten" verwenden möchte. Unter anderem sollen Kunden damit einverstanden sein, dass ihre Daten "zur Durchführung von Meinungsumfragen" genutzt werden. Noch dazu werden die Kunden per Telefon oder E-Mail zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Daten sollen auch dazu genutzt werden, "Bonitätsauskünfte an gesetzlich dazu befugte Kreditschutzverbände" zu übermitteln.

Paragraf für neue Dienste

Aufgebracht wurde die Geschichte durch das Konsumentendienstportal des ORF. Dort wurde auch eine Bestimmung genauer unter die Lupe genommen. Im Abschnitt 19.6 schreibt UPC:

  • Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihre Stamm-, Verkehrs- und sonstige personenbezogenen Daten zum Zweck der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen, zur Legung von bedarfsgerechten Angeboten an Sie, zur Erstellung von Bedarfsanalysen sowie zur Verbesserung unserer Produkte verwenden.

Vom ORF darauf angesprochen, was damit gemeint sei, erklärte ein Sprecher, damit seien keine Werbedienste gemeint, sondern etwa Angebote, um Limits für kostenpflichtige Datenübertragungen einzurichten. Derzeit gibt es aber noch keine derartigen Dienste bei UPC.

Widerspruchsrecht

Für Bestandskunden sollen die neuen Bestimmungen ab 1. Jänner 2011 in Kraft treten, Neukunden, werden schon seit 1. November mit diesen AGB bedacht. Wer damit nicht einverstanden ist, kann ihnen widersprechen. Denn unter allen drei neuen Paragrafen steht der Satz "Sie können diese Zustimmung
jederzeit schriftlich, mittels Telefax oder E-Mail uns gegenüber widerrufen." Wer also mit den neuen AGB nicht einverstanden ist, kann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Blogger Peter Steinberger hat auf seiner Website bereits eine Vorlage für diesen Widerruf erstellt.

Einseitige Vertragsänderung

Die neuen Bedingungen ermöglichen es UPC künftig auch, Vertragsänderungen vorzunehmen, die einen Monat vor Inkrafttreten dem Kunden zugesandt werden. Widerspricht dieser nicht, gelten sie automatisch als angenommen. Macht man davon aber Gebrauch, muss man mit der Aufkündigung des Vertragsverhältnisses rechnen, berichtet der ORF weiter. Die neuen AGB sollen auch die Rückgabe der UPC bereitgestellten Modems oder Receiver beschleunigen. Weiters spart das Unternehmen Papier und schickt Rechnungen nur noch per E-Mail.

(db)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.