Nach Drohungen: Deutscher Händler wirft PayPal raus

FILE - In this March 17, 2010 file photo, a PayPal employee walks past the PayPal logo at the interna
FILE - In this March 17, 2010 file photo, a PayPal employee walks past the PayPal logo at the internaAP (Wong Maye-e)
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Der US-Dienstleister wollte keine Zahlungen mehr abwickeln, da der deutsche Anbieter kubanische Waren vertreibt. PayPal könnte mit seinem Verhalten EU-Recht brechen.

Die deutsche Drogeriekette Rossmann will nichts mehr mit PayPal zu tun haben. Der Händler bietet den US-Dienstleister nicht mehr als mögliche Zahlungsform an. In einer ausführlichen Stellungnahme begründet der Händler den drastischen Schritt damit, dass PayPal Rossmann gedroht habe, die Konten zu schließen. Grund seien Produkte aus Kuba, die der deutsche Anbieter vertreibe. Da PayPal seinen Firmensitz in den USA hat, sei man verpflichtet, das US-Embargo gegen Kuba umzusetzen, behauptet der Zahlungsdienstleister. "Wir lassen uns nicht erpressen", erklärte ein Rossmann-Sprecher gegenüber Heise. Die Entscheidung gegen PayPal sei bereits am 3. August gefallen.

Gegen Bevormundung von Kunden

Rossmann sieht in seiner Aussendung "keinen Grund, warum hier US-amerikanisches Recht praktiziert werden muss". Man wehre sich außerdem dagegen, dass Kunden auf diese Weise bevormundet werden, ergänzt der deutsche Händler. PayPal kontert, man würde ja nicht den Erwerb oder Handel der kubanischen Produkte unterbinden, sondern sei einfach nicht bereit, die Zahlung dafür abzuwickeln. Das Unternehmen sitzt auf dem Standpunkt, dass Tochterunternehmen der US-Mutter in manchen Fällen auch US-Recht umsetzen müssen. Der Firmensitz für europäische Kunden liegt in Luxemburg.

Auch andere Händler sind von den Embargo-Drohungen betroffen. Seit Ende Juli bekriegen sich PayPal und mehrere andere deutsche Anbieter deswegen. Mehrere Spirituosenhändler haben sich zu einem Musterprozess gegen den Zahlungsdienstleister verbündet. PayPal hatte die Konten der Firmen eingefroren, da sie kubanische Waren nach Deutschland einführten, berichtet Golem. Eine Entscheidung wird in den nächsten Wochen erwartet.

EU-Recht widerspricht PayPal

PayPal legt sich mit seiner Rechtsauffassung auch mit der EU an. Diese hat klar befunden, dass das Kuba-Embargo für Unternehmen, die ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union haben, nicht gültig sei. In der Verordnung Nr. 2271/96 "zum Schutz vor Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte" heißt es, dass keine natürliche oder juristische Person Forderungen oder Verboten nachkommen darf, die in der Verordnung spezifisch aufgelistet sind. Dazu zählt auch das Kuba-Embargo der USA.

(db)

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