Warner Bros. ließ Dateien unberechtigt löschen

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Ohne ihren Inhalt zu prüfen, ließ das Studio Dateien wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen blind entfernen. Die Kontrolle sei ein zu großer Aufwand, gab Warner vor Gericht zu.

Eine Schrotflinte soll eine möglichst große Streuwirkung erzielen. Vielleicht war das der Hintergedanke, den das Rechtsteam von Warner Bros. hatte, als sie Dateien im Internet löschen ließen, ohne diese überhaupt zu kontrollieren oder darauf Urheberrechte zu besitzen. Wie Ars Technica berichtet, musste das Hollywoodstudio dieses Verhalten jetzt vor Gericht eingestehen. Offenbar wurde ein automatisiertes Software-Werkzeug eingesetzt, um Löschaufforderungen an den Betreiber Hotfile zu senden. Das Studio gibt sogar offen zu, die beanstandeten Dateien deshalb nicht heruntergeladen und geprüft zu haben, weil das ein zu großer Aufwand gewesen wäre.

Automatisch wahllos gelöscht

Hotfile hatte Warner Bros. ein "Takedown Tool" bereitgestellt, um auf Urheberrechtsverletzungen auf dem Dienst reagieren zu können. Das Studio dürfte aber einen Automatismus eingesetzt haben, der sehr großzügig Löschanfragen verschickte. So besitzt Warner Bros. das Urheberrecht am Film "The Box" aus dem Jahr 2009. Das Studio ließ aber dutzende andere Dateien löschen, die nichts damit zu tun hatten. Sie hatten lediglich den Begriff "the box" in ihrem Dateinamen.

Software-Anbieter kam unter die Räder

Zwar wurden damit auch ein paar andere Inhalte gelöscht, durch die Urheberrechte verletzt wurden. Unter die Räder kam aber auch ein Software-Hersteller, der eine Gratisanwendung über Hotfile vertreiben wollte. Warner begründete das wie folgt: Die Software sei zusammen mit Inhalten des Studios platziert worden, um deren Downloads zu erleichtern. Das Unternehmen beantragte auch die Löschung zahlreicher Videospiele, versicherte aber, dafür von den Rechteinhabern Erlaubnis gehabt zu haben.

Nicht gesetzeskonform?

An und für sich müssen Firmen, die in den USA die Entfernung von Inhalten einfordern, im Einklang mit dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) agieren. Dieser verlangt aber, dass der Antragsteller in gutem Glauben handelt. Wenn aber Warner Bros. selbst zugibt, dass man sich nicht um die Kontrolle der beanstandeten Dateien geschert hat, stellt sich die Frage, wie viele andere Rechteinhaber noch so agieren.

(db)

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