Google Analytics: Datenschützer will Strafe für Kunden

A photo of the Google Inc. logo is shown on a computer screen in San Francisco
A photo of the Google Inc. logo is shown on a computer screen in San Francisco(c) REUTERS (Robert Galbraith)
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Google Analytics bietet Webseiten-Betreibern Nutzungs-Statistiken, überträgt viele Nutzerdaten allerdings auch in die USA. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte fordert Bußgelder.

Google ist wieder in die Kritik deutscher Datenschützer geraten. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar fordert in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung "empfindliche Bußgelder" für die Nutzung von Google Analytics - allerdings nicht von Google, sondern von den Nutzern des Analyse-Dienstes.

Das Statistik-Werkzeug wertet verschiedene Daten der Besucher einer Webseite aus und wird von zahlreichen Webseiten-Betreibern eingesetzt. Laut Caspar ist Analytics für die zuständige Behörde in Deutschland in der jetzigen Form unzulässig und entsprechende Verhandlungen mit Google seinen erfolglos gewesen. Der Streitpunkt: Die Software übermittelt Nutzerdaten verknüpft mit den IP-Adressen an Server in den USA, wo sie ausgewertet werden. In der Regel werden die Daten dabei anonymisiert, aufgrund eines fehlenden verbindlichen Datenschutzabkommens mit den USA, wird diese Praxis von europäischen Datenschützern häufig scharf kritisiert.

Vom Widerspruch ausgeschlossen

Caspar stößt sich aber auch an einem weiteren Punkt: Webseiten-Besucher können sich vor der Übertragung ihrer Daten zwar mit einem Plugin für den Browser schützen. Diese Erweiterung steht jedoch nicht allen Anwendern zur Verfügung. Das kleine Programm befindet sich noch in einer Testphase ("Beta") und ist nur für Internet Explorer ab Version 7, Firefox ab Version 3.5 und Google Chrome erhältlich. Opera- und Safari-Nutzer haben das Nachsehen. In Deutschland mache das etwa zehn Prozent der Nutzer aus.

Weil die Verhandlungen mit Google gescheitert sind, überlegt die Behörde bei Webseiten-Betreibern anzusetzen. "Empfindliche Bußgelder" seien genauso denkbar wie ein Musterprozess gegen ein großes Unternehmen, das das Tool einsetzt.

(Red.)

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