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Datenschutzrat stemmt sich gegen Vorratsdaten

29.03.2011 | 16:09 |   (DiePresse.com)

Die Mitglieder haben sich einstimmig gegen das Vorhaben der Regierung ausgesprochen, alle Kommunikations-Verkehrsdaten zu überwachen. Es soll erst die Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung geprüft werden.

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Der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Datenschutzrat hat sich einstimmig gegen das Regierungsvorhaben der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Stellungnahme nach der Sitzung am Montag sei ablehnend ausgefallen, berichtete der Vorsitzende Johann Maier (SPÖ) in einer Aussendung tags darauf. Kritisiert wurde auch, dass Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) keiner Begutachtung unterzogen worden seien.

Auch der Text des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in dem die Vorratsdatenspeicherung geregelt ist, weiche in einigen Punkten vom Begutachtungsentwurf ab, bemängelt Maier. Daher will der Datenschutzrat die beschlossene Stellungnahme an die im Parlament vertretenen Fraktionen weiterleiten. Darin heißt es: "Der Datenschutzrat steht grundsätzlich der Data-Retention-Richtlinie weiterhin ablehnend gegenüber, weil damit in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die vorgesehenen Regelungen nicht verhältnismäßig sind."

Verletzen Vorratsdaten Menschenrechte?

Für den Datenschutzrat ist die Vorratsdatenspeicherung "eine Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation aufgrund eines generellen Misstrauens gegenüber allen Menschen". Massive Zweifel gibt es an der Vereinbarkeit mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission sowie mit Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta, was der Europäische Gerichtshof werde klären müssen.

Der Datenschutzrat drängt auch auf eine Untersuchung der Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung - sie war ursprünglich als Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus gedacht - auf europäischer Ebene. Die Ergebnisse müsse der österreichische Gesetzgeber dann auch berücksichtigen.

Vorratsdaten: Was bald alles gespeichert wird

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(APA)

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9 Kommentare
ADAXL
31.03.2011 22:01
0 0

Vorratsdatenspeicherung nicht mit tschechischem Recht vereinbar

Die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten (VDS) ist vom obersten tschechischen Gericht als verfassungswidrig angesehen und damit für nichtig erklärt worden:

http://www.heise.de/tp/blogs/5/149571

Gast: gast01
30.03.2011 19:24
0 0

kontra

wer nix zu verbergen hat dem kanns wurst sein.
und jeder der sich dagegen stellt kann mal sein handy, seine bankkarte, seine kreditkarte, sein konto, sein auto, seine wohung u sonstiges abmelden u sich in den dschungel zurückziehen. punkt.
die gutmenschen die dagegen sind haben keine ahnung!

Antworten Gast: dfehherh
31.03.2011 12:30
0 0

Re: kontra

OK, dann haben Sie auch sicher nichts dagegen, daß wir bei Ihnen zu Hause einen Polizisten postieren, der aufpaßt.

Diese Einstellung ist sowas von grundfalsch.

Und ich bin das Gegenteil von einem Gutmensch.

Gast: bloße vorratsdate
30.03.2011 12:41
0 0

wenn die vorratsdatenspeicherung umgesetzt wird

und weil sowieso alles umgesetzt werden muß was von der eu kommt,
muß man nicht nur die demokratie sondern auch die menschenrechte in europa als abgeschafft betrachten.

dann bleibt uns nichts anderes übrig als die regierung ihres amtes zu entheben und selber wieder eine anständige demokratie mit einer menschenwürdigen verfassung einzuführen,
oder, falls das nicht gelingt, mächtige verbündete (z.b. china, rußland) zu suchen, die uns auf militärischem weg von dieser menschenverachtenden diktatur befreien.

Grantig
30.03.2011 10:13
0 0

Hässlich

Diese Verordnung ist offensichtlich ebenso häßlich wie die Person von der siew stammt

0 0

Menschenrechte

Die Vorratsdatenspeicherung verletzt gleich in mehrerlei hinsicht die Verfassung (etwa Telekommunikationsgeheimnis) und die EMRK (Unschuldsvermutung, Recht auf Privatsphäre). Die einzige Frage ist, ob ein öffentliches Interesse an seiner Speicherung überwiegt. ME klar nein, weshalb die Vorratsdatenspeicherung auch in Österreich verfassungswidrig sein dürfte.

Ich bin jedenfalls einer der ersten der dagegen klagen wird, sofern sich die Möglichkeit bietet (und eine Individualbeschwerde nicht schon gleich formell abblitzt). Hier gehts ums Prinzip. Schade, dass die Regierung zu feig ist ein Vertragsverletzungsverfahren zu risikieren.

hofa andi
30.03.2011 09:18
0 0

Ein Generalverdacht

verletzt die Menschenrechte. Das Problem ist wohl der schmale Grat zwischen den verfassungsmässigen Grundrechten aller und der strafrechtlichen Verfolgung jener, die durch kriminelle Handlungen einzelne oder die Gesellschaft schädigen.

Wenn es Vorratsdaten geben sollte, dann sind sehr klare Richtlinien und harte Strafen für den Missbrauch zuvor zu erlassen.

Dass der Handel (Mitgliedskarten), Banken, Fluglinien persönliche Daten sammelt, dass Behörden Daten sammeln (Finanzämter, Sozialversicherungen,..), Fluglinien ist wohl bekannt.
Internetanbieter und Telekommunikationsunternehmen sammeln auch bisher schon Daten, die für die Entgeltverrechnung, Netzplanung, Missbrauchs und Spambekämpfung genutzt werden, da ist auch nicht neu. Es geht darum, wofür sie und in welchem Ausmaß sie genutzt werden dürfen. Das ist die Krux

ADAXL
29.03.2011 18:22
1 1

Verletzen Vorratsdaten Menschenrechte?

Ja, tun sie.

Sonst noch Fragen?

2 1

Re: Verletzen Vorratsdaten Menschenrechte?

Quatsch, natürlich verletzen die Vorratsdaten NICHT die Menschenrechte, aber eine verdachtslose Speicherung derselben tut dies.