Orange-Klauseln überwiegend rechtswidrig

Orange, Klauseln
Orange, Klauseln (c) Orange
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Der Mobilfunker erleidet Schlappe vor Gericht. Hunderttausende Kunden wurden nicht ausreichend über ihre Rechte und Pflichten informiert.

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation hat einen neuerlichen juristischen Erfolg gegen einen Mobilfunkkonzern erzielt. Diesmal waren die Verbraucherschützer gegen Orange – nunmehr Hutchison („Drei“) – vor Gericht gezogen. Es ging um angeblich intransparente Allgemeine Geschäftsbedingungen. Nun hat das Oberlandesgericht Wien neun von zwölf Klauseln für rechtswidrig erklärt. Hunderttausende Kunden wurden nämlich nicht ausreichend über ihre Rechte und Pflichten informiert – ein Verstoß gegen das Transparenzgebot. Beide Streitparteien wollen in die nächste Instanz gehen.

Eine Vertragsbestimmung ist unwirksam, „wenn sie unklar oder unverständlich abgefasst ist“, stellte das OLG im Urteil klar. Genau diese „unklare Terminologie“ hat Orange aber mehrmals verwendet. „Diese Formulierungen geben Rätsel auf, die das logische Verständnis des Durchschnittsverbrauchers überdurchschnittlich strapazieren“, so das OLG. Missverständlich sei etwa die Entgeltübersicht von Orange, die aufgelisteten Gebühren seien schwer zuzuordnen. Zudem werden ähnliche Begriffe wie „Mahnspesen/Mahngebühren“ oder „Bearbeitungsgebühren“ für unterschiedliche Kosten verwendet. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2013)

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