T-Mobile: Keine "Zwangsbeglückung" mehr via SMS

File photo of the T-Mobile store sign in Broomfield, Colorado
File photo of the T-Mobile store sign in Broomfield, ColoradoREUTERS
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Auch "3" verschickte SMS mit kostenpflichtigen Angeboten, die von den Kunden aktiv abbestellt werden mussten.

T-Mobile Austria lenkt ein - die Zwangsbeglückung
durch kostenpflichtige Zusatzdienste, die die Kunden aktiv
abbestellt mussten um nicht mehr zu zahlen, hat ein Ende. Der zweitgrößte Handynetzbetreiber kündigte heute in einer Aussendung an, die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren und die Zusatzdienste nur noch nach aktiver Anmeldung zu verrechnen.

Auch "3" hatte kürzlich seine Kunden mit dieser laut
Arbeiterkammer "aggressiven Geschäftspraxis" konfrontiert. Sie erhielten zwei Zusatzdienste angeboten, die sie aktiv abbestellen mussten, um nicht die Handyrechnung zu erhöhen. Dies wird sich die
AK nun anschauen, hieß es am Donnerstag.

OGH entschied schon im November

"Wie bisher wird Kunden den in das T-Mobile-Netz integrierten und täglich aktualisierten Internetschutz für eine Testphase gratis angeboten. Danach kann das Produkt mittels SMS oder Bestätigung auf der Internet-Startseite kostenpflichtig bestellt werden. Erfolgt
keine aktive Bestellung wird Internetschutz wieder deaktiviert", so die nun konsumentenfreundlichere Vorgangsweise der Tochter der Deutschen Telekom.

Zu der Erkenntnis hatte sich T-Mobile sieben Monate lang
durchringen müssen - bereits im November des Vorjahres hatte in der Causa der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass es sich hierbei um eine unzulässige aggressive Werbung handelt. "Dem Kunden wird nämlich eine Vertragsänderung aufgedrängt, die er sonst - bei Erhalt
einer bloßen Information über die Änderungsmöglichkeit - nicht akzeptiert hätte", hieß es in der OGH-Erkenntnis.

Konsumentenschützer Paul Rusching von der Arbeiterkammer Vorarlberg forderte daraufhin eine gesetzliche Möglichkeit der Abschöpfung für zu Unrecht erworbene Gewinne. Schließlich habe sich der Mobilfunkanbieter einen nicht ganz unbeträchtlichen zusätzlichen Umsatz verschafft. Solche Gewinne müssten an den Bundeshaushalt ausgezahlt werden, verwies Rusching auf eine entsprechende Regelung im deutschen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. (APA)

(APA)

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