Strahlung: Frankreich verbietet Handys in Volksschulen

Kind mit Handy, Mobiltelefon, Strahlung, Krankheit, Gesundheit, Kommunikation, Telefon Foto: Clemens
Kind mit Handy, Mobiltelefon, Strahlung, Krankheit, Gesundheit, Kommunikation, Telefon Foto: Clemens(c) Die Presse (Fabry Clemens)
  • Drucken

Aus Angst vor Schäden durch elektromagnetische Strahlung werden Handy in französischen Volksschulen verboten. Aktivisten fordern noch strengere Maßnahmen. Auch Handymasten sollen demontiert werden.

Frankreichs Gesundheitsminister hat ein Handyverbot für Volksschulen angekündigt, wie die britische Times berichtet. Weiters müssen Hersteller und Betreiber Geräte anbieten, die nur Textnachrichten verschicken können oder nur mit Freisprecheinrichtung funktionieren. Damit soll das Gesundheitsrisiko für Kinder, das durch elektromagnetische Strahlung auftreten kann, minimiert werden.

Handy-Gegner fordern komplettes Verbot

Die Maßnahmen wurden nach einer sechswöchigen Untersuchung von Handy- und WLAN-Strahlung, die von der Regierung durchgeführt wurde. Aber Selbst diese recht straffe Lösung geht einigen Aktivisten nicht weit genug. Sie verlangen ein komplettes Handyverbot für alle Kinder unter 14 Jahren. Weiters soll die Leistung von Handymasten angepasst werden. Einige sollen komplett demontiert werden.

Neue Studienergebnisse im Herbst

Im Herbst sollen weitere Studienergebnisse von internationalen Forschern bereit sein. Anhand dieser will die französische Regierung erst ein komplettes Handyverbot für Kinder unter 14 Jahren überlegen. Bezüglich der Volksschulen wird demnächst eine Verordnung des Unterrichtsministeriums erwartet, die das Verbot umsetzen soll. Bisher war es Schülern lediglich verboten, Mobiltelefone im Unterricht zu verwenden.

Keine Beweise für Schädigung

Elektromagnetische Strahlung von mobilen Geräten wird oft als Verursacher von Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen oder Krebs beschuldigt. Bisherige Forschungsergebnisse konnten aber keinen Nachweis diesbezüglich erbringen. Dennoch befahl ein Französisches Gericht einem Betreiber, eine Funkstation zu demontieren. Die Angst der Bevölkerung vor der Strahlung wog für die Richter schwerer als die Tatsache, dass keinerlei Beweise für eine Schädigung vorlagen.

(db)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.