Innovativ oder illegal? Die lauschende iPhone-Hülle

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Mit einem einfachen Knopfdruck können künftig alle Telefonate aufgezeichnet werden. Bedenkenlos, wenn man im Besitz der neuesten "Just in Case-Hülle" ist und sich im richtigen Bundesstaat befindet.

"Hatten Sie schon einmal, während eines Telefonats, den Wunsch ein Gespräch für immer festzuhalten?", fragen die Hersteller der Just in Case-Hülle auf ihrer Crowdfunding-Webseite. Als Beispiele führen sie Gespräche mit den Liebsten oder ein heikles Gespräch mit dem Vermieter an. Von diesem Traum ist man dank des innovativen Accessoires nur einen Knopfdruck entfernt.

In fünf verschiedenen knalligen Farben soll das Zubehör zu Beginn für iPhones erhältlich sein. Doch trotz des aufsehenerregenden Designs, sollte nicht vergessen werden, welche heimlichen Tücken die Hüllen für den Nutzer und seine Gesprächspartner bergen.

Verbot in zwölf Bundesstaaten

Bisher ist die iPhone-Hülle nur für den Markt in den USA vorgesehen. Ab Mai sollen die ersten Modelle erscheinen. Doch bereits jetzt ist klar: In insgesamt zwölf Bundesstaaten wird die Aufzeichnung durch die neuen Hüllen illegal sein. Darunter in Florida, Kalifornien und Michigan, berichtet "The Verge". Der Besitz ist also de facto legal, nur den Aufnahmeknopf zu betätigen, kann den Nutzer in rechtliche Schwierigkeiten bringen.

Nur mit Zustimmung des jeweils anderen Gesprächspartners soll es erlaubt sein, Gespräche aufzuzeichnen. Dabei kristallisiert sich jedoch die Frage heraus: Welcher Bundesstaat ist zuständig? Wenn ein iPhone-Nutzer in New York ist und eine Person in Florida anruft, welches Gesetz wird dann angewendet?

Gespräche aufzeichnen in Österreich illegal?

Auch in Österreich ist die rechtliche Lage nur bis zu einem gewissen Grad geklärt. Gespräche sollten grundsätzlich nur mit Einwilligung der jeweiligen Teilnehmer aufgezeichnet werden. Wird nicht explizit danach gefragt, kann das Gespräch trotzdem aufgezeichnet werden. Einem Bericht der "Presse" zufolge, macht sich der Gesprächsteilnehmer der das Telefonat aufzeichnet erst dann strafbar, wenn er die Mitschnitte, ohne das Wissen des anderen Gesprächsteilnehmers an Dritte weiterleitet oder sogar veröffentlicht.

Doch bei Anrufen ins Ausland ist die Situation genau wie in den USA weniger eindeutig. Juristen raten daher den sicheren Weg einzuschlagen und alle beteiligten Parteien vorab zu informieren und deren Verständnis einzuholen - am besten als Aufnahme. 

>>> Zum Bericht von theverge.com

>>> Zur Crowdfunding-Seite "Just in Case"

(Red.)

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