Papierrechnungen: Umweltbeitrag unzulässig

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Kunden müssen sich nicht mit Onlinerechnungen zufriedengeben. Der VKI klagte gegen diese Strafgebühr sowie gegen Entgelte für Zahlscheinzahlungen.

Wien/B.l. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun endgültig klargestellt: Kunden, die sich nicht mit einer Onlinerechnung begnügen wollen, sondern auf einer Papierrechnung bestehen, dürfen nicht extra zur Kasse gebeten werden. Der Hintergrund: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat den Mobilfunker T-Mobile geklagt, weil dieser von Kunden, die auf einer Papierrechnung bestanden hatten, einen „Umweltbetrag“ in Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung verlangte. Der VKI klagte gegen diese Strafgebühr sowie gegen Entgelte für Zahlscheinzahlungen.

Während Letzteres noch offen ist (der OGH hat in Sachen „Zahlscheinentgelt“ den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht), wurden Extragebühren für Papierrechnungen für unzulässig erklärt.

Der VKI führt nun im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Sammelaktion zur Rückforderung von Entgelten für Papierrechnungen durch. Der Sammelaktion kann man sich auch dann anschließen, wenn man nicht Kunde von T-Mobile, sondern von einem anderen Unternehmen ist und extra für Papierrechnungen bezahlen musste. Anmelden kann man sich bis Ende April auf der Homepage www.verbraucherrecht.at. Danach will der VKI die betreffenden Unternehmen zur Rückzahlung auffordern.

Wer sich über die Erlagscheingebühr ärgert, muss erst auf ein endgültiges Urteil warten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2012)

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