20 Jahre Maastricht-Vertrag

20 Jahre Maastricht-Vertrag
20 Jahre Maastricht-Vertrag(c) EPA (MARCEL VAN HOORN)
  • Drucken

Der Vertrag von Maastricht, der am 1. November 1993 in Kraft trat, stellte die Weichen für die Europäische Union in ihrer heutigen Form.

Die niederländische Stadt Maastricht reiht sich - ähnlich wie Schengen und Amsterdam - in die Liste großer Namensgeber der jüngeren europäischen Geschichte ein. Vor allem die "Maastricht-Kriterien" sind zum Synonym für strikte Budgetvorgaben aus Brüssel geworden. Noch stärker als der aktuelle EU-Vertrag von Lissabon stellte der Vertrag von Maastricht die Weichen für die Europäische Union in ihrer heutigen Form.

Das Vertragswerk begründete die Währungsunion mit dem Euro und die Europäische Union als politische Gemeinschaft. Mit ihm wurde ferner die europäische Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Justiz- und Innenpolitik geschaffen.

20. Jahrestag am 1. November

Der Vertrag von Maastricht trat mit dem 1. November 1993 in Kraft - am Freitag jährt sich dies zum 20. Mal. Dem Inkrafttreten gingen ab 1990 intensive Verhandlungen der damals noch zwölf Staaten der Europäischen Gemeinschaften (EG) voraus. Einer der wichtigsten Vertragsarchitekten war der Luxemburger Ministerpräsident und Finanzminister Jean-Claude Juncker.

Politisch bildeten zwei historische Entwicklungen den Kontext für den bisher größten europäischen Integrationsschritt seit Gründung der Gemeinschaft durch die Römischen Verträge von 1957: der Zusammenbruch des Kommunismus in Osteuropa und die deutsche Wiedervereinigung.

Fahrplan zur europäischen Gemeinschaftswährung

Mit dem Vertragswerk entstand die Europäische Union in ihre charakteristischen Säulenstruktur, die erst mit dem Lissabon-Vertrag umgestaltet wurde: Zur bisherigen EG kamen die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit als tragende Elemente der EU dazu.

Ebenfalls wurde der Fahrplan zur Einführung der europäischen Gemeinschaftswährung festgelegt. Mit dem 1. Jänner 1999 wurde der Euro als Buchwährung aus der Taufe gehoben, 2002 wurde er gesetzliches Zahlungsmittel der Euro-Länder.

"Maastricht-Kriterien"

Ein Land, das Mitglied der Währungsunion werden wollte, musste bestimmte Konvergenzkriterien erfüllen. Die "Maastricht-Kriterien" definieren Schwellen für Schuldenstand, Defizit, Inflation, Wechselkurs und Zinssätze. Sie konnten letztlich nicht verhindern, dass sich die Mitglieder im Euro-Klub häufig nicht an die Vorgaben hielten. Auf Druck des damaligen deutschen Finanzministers Theo Waigel wurde 1996 zusätzlich der Euro-Stabilitätspakt beschlossen. Auch dieser Pakt konnte die späteren Schuldenkrisen in Südeuropa nicht aufhalten.

Der Maastricht-Vertrag sieht übrigens eine rechtliche Pflicht zur Euro-Einführung vor, wenn die Konvergenzkriterien erreicht wurden. Nur für Großbritannien und Dänemark gelten de jure Ausnahmeregelungen. De facto sahen sich auch andere Länder wie Schweden nicht daran gebunden.

Recht auf Mitentscheidung

Das Europäische Parlament erhielt mit dem Maastricht-Vertrag erstmals das Recht auf Mitentscheidung als teilweise gleichberechtigter Gesetzgeber neben dem Rat. Mit dem Vertrag wurde auch die Unionsbürgerschaft eingeführt, welche die nationalen Staatsbürgerschaften ergänzt. Mit ihr verbunden ist das Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt im gesamten Gebiet der EU, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen sowie das Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz auch durch ein anderes EU-Land. Auch das sogenannte Subsidiaritätsprinzip wurde verankert. Demnach sind in erster Linie die EU-Staaten für Problemlösungen zuständig, und nur wenn die Ziele nicht erreicht werden können die EU.

In Dänemark scheiterte der Maastricht-Vertrag zunächst 1992 in einer Volksabstimmung. Erst im zweiten Anlauf und ein Jahr später stimmten die Dänen zu, nachdem sie Ausnahmen etwa bei der Justiz-Zusammenarbeit erhielten.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.