Haftet Österreich für Bayern-Kredite?

Haftet oesterreich fuer BayernKredite
Haftet oesterreich fuer BayernKredite(c) EPA (ANDREAS�GEBERT)
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Laut EU-Bescheid hat Österreich bei der Hypo-Verstaatlichung Milliardengarantien für Kredite der Bayerischen Landesbank übernommen. "Das war nicht beabsichtigt", kontert Österreich.

Wien. Immer mehr Experten sind der Ansicht, dass Österreich von der Bayerischen Landesbank bei der Hypo-Verstaatlichung über den Tisch gezogen wurde. Die Bayern gaben Ende 2009 ihren Anteil an dem maroden Kärntner Institut zum symbolischen Preis von einem Euro ab. Zusätzlich gewährten die Deutschen der Hypo eine bis 2013/2014 befristete Finanzspritze von 2,6 Mrd. Euro.

Für das Geld müssen die Österreicher der BayernLB jedes Jahr Zinsen zahlen – 2011 waren es rund 60 Mio. Euro. Nach Ansicht der EU gewährte Österreich für die 2,6 Mrd. Euro auch noch eine Staatsgarantie. Das bedeutet, dass die Bayern das Geld in jedem Fall zurückbekommen. Diesen Sommer hat die EU diese Garantie genehmigt – und dagegen setzt sich Österreich nun zur Wehr.

Österreich wurde überrascht

Konkret verklagte die Republik die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. In der Klagsschrift, die der „Presse“ vorliegt, heißt es, Österreich sei vom Beschluss der EU-Kommission über die Beihilfe überrascht worden. Man sei zu diesem Thema nicht befragt worden. Österreich habe „zu keinem Zeitpunkt“ eine Unterstützung für die BayernLB beabsichtigt. Es sei nie die Intention gewesen, die im 94-prozentigen Eigentum des Freistaates Bayern stehende Landesbank „mit Geld des österreichischen Steuerzahlers zu subventionieren“. Und eine solche Subvention habe es auch nicht gegeben. Das wirtschaftliche Risiko sollte „nach dem eindeutigen Wortlaut des Aktienkaufvertrags“ bei der BayernLB als Altaktionär bleiben.

Die Klage hat einen tieferen Grund: Österreich prüft, ob man die von den Bayern zur Verfügung gestellten 2,6 Mrd. Euro, die noch immer in der Hypo liegen, behalten kann. Damit wäre für das Finanzministerium ein Problem gelöst. Jüngst ergab eine Sonderprüfung der Finanzaufsicht, dass das Klagenfurter Institut wegen des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds und der vielen faulen Kredite einen weiteren Zuschuss von 2,2 Mrd. Euro braucht.

Die Juristen des österreichischen Staates fahren gleich an mehreren Fronten schwere Geschütze gegen die Bayern auf: So wird auch erwogen, die BayernLB wegen Täuschung zu klagen. Damit könnte Österreich erreichen, dass die Hypo-Verstaatlichung rückgängig gemacht wird.

Behält die Hypo die Milliarden?

Zudem betont Österreich in der jetzigen Klagsschrift, dass man seit Sommer 2012 Anhaltspunkte habe, aus denen abgeleitet werden könne, dass es sich bei den 2,6 Mrd. Euro nicht um ein herkömmliches Darlehen, sondern um Eigenkapitalersatz handeln würde. In diesem Fall brauchte die Hypo das Geld nicht zurückzahlen. Denn der Sinn von Eigenmitteln ist es, dass sie der Bank jederzeit für die Risiko- und Verlustabdeckung zur Verfügung stehen. „Die Frage, ob die gegenständlichen Darlehen Eigenkapitalersatz darstellen, ist und wäre ohne Zweifel von Relevanz für die Beihilfenentscheidung der Europäischen Kommission gewesen“, heißt es. Unabhängig davon hat die Hypo ein Gutachten in Auftrag gegeben, ob sie die Milliarden an die BayernLB behalten kann.

Ein BayernLB-Sprecher wollte sich zur Klage nicht äußern. Mit Blick auf die Milliardenkredite hatte ein Sprecher in der Vergangenheit gesagt, die BayernLB gehe davon aus, dass die Hypo das Geld vertragskonform zurückzahlen werde. Der Vorwurf der Täuschung wird zurückgewiesen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.09.2012)

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