"Zwei-Klassen-Banking": Liechtenstein spurt gegenüber USA

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Die US-Steuerbehörde zwingt Länder wie Liechtenstein oder die Schweiz zu Kooperation in Steuerfragen. Die Banken führen bei US-Kunden eine Quellensteuer ab.

Liechtenstein gibt sich derzeit empört und pocht auf sein Bankgeheimnis, weil die deutsche Finanz - wenn auch mit umstrittenen Mitteln - nach Steuersündern fahndet. Aber Liechtenstein kann auch anders. Gegenüber den Steuerinteressen der USA ist Liechtenstein sehr kooperativ eingestellt. Die Banken des Landes führen nämlich bei US-Kunden auf alle Erträge aus Wertpapieren, also Zinsen und Dividenden, eine Quellensteuer ab.

Während Liechtenstein sich also gegenüber anderen Staaten gerne hinter sein Bankgeheimnis zurückzieht und betont, Steuervergehen von Ausländern seien in Liechtenstein nicht strafbar, unterwirft sich das Land bzw. dessen Bankwesen den harten Regeln der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS), berichtet das „Handelsblatt".

Wirksame Druckmittel

Nach den IRS-Regeln müssen Banken Verträge mit der US-Behörde abschließen, in denen sie sich verpflichten, die Personalien eines US-Steuerpflichtigen gegenüber der IRS offen zu legen. Die Banken haben dabei den Status eines „Qualified Intermediary".

Die Quellensteuer-Regelung ist in Liechtenstein seit August 2002 in Kraft. „Es geht der IRS darum, Zins- und Dividendenzahlungen an amerikanische Steuerzahler bei ausländischen Kreditinstituten zu erfassen", so ein deutscher Steuerrechtler.


Neben Liechtenstein haben sich auch zahlreiche andere Länder den Regeln der IRS unterworfen. Die Druckmittel, mit denen die USA ihre Interessen bei Banken weltweit durchsetzen, sind überzeugend: Unternehmen, die nicht mitmachen, droht der Ausschluss vom US-Kapitalmarkt und dem Dollar-Clearing. Das hat neben Liechtenstein auch Steueroasen wie Schweiz und Luxemburg von den Vorteilen einer Zusammenarbeit überzeugt.
(APA)

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