Snowball-Bond: „Anleihe der Erste war gesetzwidrig“

(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Gericht beanstandet Zins-und Kündigungsklauseln. Bei den Snowball-Bonds wurden die Anleger mit einem hohen Einstiegszinssatz gelockt. Dieser war aber nur für ein Jahr fix.

Wien (ag.). Eine Anleihe mit intransparenter Zinsberechnung und einseitigem Kündigungsrecht endete für die Erste Bank mit einer (noch nicht rechtskräftigen) Niederlage vor Gericht. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) kritisierte, dass die Kunden mit diesen Anleihen, genannt „Snowball-Bonds“, eine Wette gegen die Bank eingegangen seien, wobei nur die Bank hätte gewinnen können.

Bei den Snowball-Bonds wurden die Anleger mit einem hohen Einstiegszinssatz gelockt. Dieser war aber nur für ein Jahr fix. Danach orientierte sich der Zinssatz über eine komplexe Formel umgekehrt zum Euribor. Bei einem niedrigen Euribor würde der Anleger profitieren. Bei einem steigenden Euribor würden die Zinsen gegen null gehen.

„Bank konnte nur gewinnen“

Bei diesen Snowball-Bonds hat es verschiedene Varianten gegeben. Einer davon, der „Snowball X“, sei die „Spitze der Unseriosität“, moniert VKI-Rechtsexperte Peter Kolba. Bei diesem Produkt waren die Zinsen, sobald sie einmal bei null lagen, für immer auf null, auch wenn sich der Euribor in der Folge positiv für den Anleger entwickelt hätte.

Dieses Produkt sei zu Zeiten verkauft worden (Sommer 2005, Anm.), als der Euribor einen historischen Tiefstand erreicht hatte und nur mit einem Ansteigen zu rechnen war. „Diese Wette konnte die Bank nur gewinnen“, sagt Kolba. Der Kunde war außerdem zwischen sieben und zehn Jahre an die Anleihe gebunden. Die Bank konnte den Vertrag nach Ablauf des ersten Jahres vorzeitig kündigen. Kolba: „Von dieser Kündigungsmöglichkeit hat die Bank auch Gebrauch gemacht.“

Das Handelsgericht Wien hat die Zins- und Kündigungsklauseln für gesetzwidrig befunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Erste Bank wird dagegen berufen. Vor wenigen Wochen hat die Bank Austria eine ähnliche Klage beim Handelsgericht verloren. Auch sie ging gegen das Urteil in Berufung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2009)

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