USA: Wo Politiker ungestraft Insidergeschäfte machen

Politiker ungestraft Insidergeschaefte machen
Politiker ungestraft Insidergeschaefte machen(c) E-Mail: wodicka�bilderbox.com (Wodicka; A-4062 Thening)
  • Drucken

Was dem gemeinen Volk verboten ist, kann für Politiker durchaus erlaubt sein. Eine Gesetzeslücke erlaubt es US-Senatoren, aus Geheiminformationen Profit zu schlagen.

[wien/gre/bloomberg]Das US-amerikanische Insiderhandel-Gesetz untersagt Personen, nicht frei zugängliche Informationen für Aktienkäufe zu nutzen oder weiterzugeben. Verstöße dagegen werden mit harten Strafen geahndet, Persönlichkeiten wie der Milliardär George Soros oder die Herausgeberin Martha Steward können ein Lied davon singen.

Gute Geschäfte für Berater

Senatoren aber, die Mitglieder des US-amerikanischen Repräsentantenhauses, brauchen keine Konsequenzen zu fürchten, wenn sie ihr Geheimwissen aus Sitzungen und Ausschüssen nutzen. Auch die Weitergabe der Informationen ist erlaubt. Laut Berichten des „Wall Street Journals“ haben in den letzten beiden Kalenderjahren 72 Berater von Senatoren mit Aktien von Unternehmen gehandelt, über deren Schicksal im Repräsentantenhaus entschieden wurde. Dank des günstigen Zeitpunktes waren die Geschäfte durchaus lukrativ.

Schon 2005 gab es einen Fall, als der Handel mit Aktien eines in einen Asbest-Skandal verwickelten Unternehmens plötzlich stark anzog. Kurze Zeit später erklärte der Senats-Mehrheitsführer Bill Frist, dass ein von der Regierung gestützter Fonds zur Unterstützung der Unternehmen geschaffen werden soll. Schon damals sollen vor allem Berater und Lobbyisten profitiert haben.

Keine Ausnahmen in Österreich

Es entstehe für die zu Recht argwöhnische Bevölkerung der Eindruck, dass hier mit zweierlei Maß gemessen werde, findet der demokratische Senator Brian Baird. Mit seiner Kollegin Louise Slaughter kämpft er seit Jahren für eine Schließung der Gesetzeslücke. Allerdings zeigen ihre Kollegen wenig Ehrgeiz, wenn es um das Ende der Bevorzugung geht, weshalb die Bemühungen noch nicht von Erfolg gekrönt waren.

Hierzulande werden Abgeordnete bei Börsengeschäften nicht bevorzugt. Laut Auskunft der Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt es keine Ausnahmen vom Verbot des Insiderhandels.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.10.2010)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.