Einführung der KESt neu wohl im April

Einfuehrung KESt wohl April
Einfuehrung KESt wohl April(c) Erwin Wodicka
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Banken dürften eine längere Umsetzungsfrist für die Einhebung der neuen Kapitalertragssteuer erhalten. Eine Regierungsvorlage liegt bereits vor. Neuer Starttermin soll der 1. April 2012 sein.

Wien/Juk/Apa. Der Starttermin für die Einhebung der neuen Kapitalertragssteuer (KESt) verzögert sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein halbes Jahr. „Aus Sicht der Regierung ist der 1. April 2012 als neuer Termin fix“, sagte Harald Waiglein, Sprecher des Finanzministeriums zur „Presse“. Bisher war der Startschuss für den 1. Oktober 2011 vorgesehen. Der Ministerrat habe sich auf eine Regierungsvorlage für das Abgabenänderungsgesetz geeinigt: Waiglein geht davon aus, dass das Gesetz vor Beginn der Sommerpause im Nationalrat beschlossen wird. Am 29. Juni soll es im Finanzausschuss des Parlaments behandelt werden, sagte Herbert Pichler, Geschäftsführer der Bundessparte Bank-Versicherung in der Wirtschaftskammer (WKÖ). „Die Verschiebung der Einführung löst die Problematik jedoch nicht“, glaubt Pichler.

Urteil des VfGh im Sommer

Die KESt wurde im Zug der Budgetkonsolidierung reformiert – dabei wurde die einjährige Spekulationsfrist abgeschafft. Das heißt, dass Gewinne, die auf Wertpapiere anfallen, nicht nur innerhalb eines Jahres, sondern auch darüber hinaus mit einer 25-Prozent-Steuer belegt werden. Erfasst sind davon jene Wertpapiere, die ab dem 1. Jänner 2011 gekauft wurden und (nach bisherigem Stand) ab dem 1. Oktober 2011 verkauft werden.

Die Banken sollen die KESt einheben und an die Finanz abführen. Bei der Umsetzung dieser Vorgabe gibt es aus Sicht der Banken jedoch eine Reihe von Problemen. 14 Institute haben eine Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Sie wurde am Mittwoch in einer öffentlichen Verhandlung geprüft. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt. Dieses wird für die Sommermonate erwartet, sagte ein Sprecher des Gerichtshofs.

Stephan Denk, Rechtsanwalt der Banken, kritisierte vor den Höchstrichtern, dass den Banken eine Abzugspflicht für fremde Steuern auferlegt würde. Außerdem würden die Institute keinen Kostenersatz für die nötigen Investitionen erhalten. Aus Sicht der Regierung stellen die Banken die Kosten jedoch weit überhöht dar.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2011)

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