Minderjährige dürfen keine Aktien kaufen

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Eine damals 14-jährige Anlegerin gewann vor Gericht gegen die ehemalige Constantia Privatbank. Die mittlerweile volljährige Anlegerin bekomme das Geld nach acht Jahren wieder zurück.

Wien/Weber. In der Causa Immofinanz liegt ein neues Urteil gegen die ehemalige Constantia Privatbank vor. Diesmal geht es um die Frage, ob die Bank für Verluste von minderjährigen Anlegern haften muss. Geklagt hatte eine damals 14-jährige Anlegerin, die 6000 Euro, die sie von ihrem Taufpaten bekommen hatte, bei der Constantia Privatbank in Immofinanz-Aktien investiert hatte. Das Wiener Bezirksgericht für Handelssachen gab ihr am Dienstag recht und entschied, dass die Bank der Klägerin ihr Geld zurückzahlen muss.

Demnach habe die Bank gewusst, dass entgegen dem Gesetz von den Eltern, die den Kaufantrag unterschrieben haben, keine Genehmigung vom Pflegschaftsgericht eingeholt worden war. Eine solche ist immer nötig, wenn Eltern das Geld ihrer Kinder in Wertpapieren anlegen wollen. Ausnahmen bestehen bei besonders sicheren, also „mündelsicheren“ Anlageprodukten. Die mittlerweile volljährige Anlegerin bekomme das Geld des Taufpaten nach acht Jahren wieder zurück, teilten ihre Anwälte am Dienstag mit. Bisher habe sich die Bank immer davor verweigert.

Berufung angekündigt

Die Aviso Zeta AG, wie die Constantia heute heißt, will gegen das erstinstanzliche Urteil berufen. Man sei überzeugt, dass die oberen Gerichte im Sinne der Aviso Zeta entscheiden werden, heißt es in einer Aussendung. Die Bank pocht darauf, dass das Geld von einem Konto der Eltern „und nicht vom Sparbuch der Klägerin“ geflossen sei.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.05.2012)

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