Verbraucher: Sicher unter Verschluss

(c) Michaela Bruckberger
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Wertgegenstände gehören nicht in die Wohnung. Das Bankschließfach ist zweifelsohne der bessere Ort. Dass ein Safe aufgebrochen wird, ist zwar möglich. Aber trotzdem ziemlich unwahrscheinlich.

Wien. Kapitalerhalt wird in Zeiten wie diesen immer schwieriger. Nicht nur, weil die Inflation am Geldvermögen knabbert. Sondern auch, weil immer häufiger ein Szenario gedanklich durchgespielt wird: eine Vermögensabgabe.

Die Allgemeinheit soll dabei für die Schulden eines Staates aufkommen. Am einfachsten wäre dies über den Einzug von Bankguthaben. Doch auch der Zugriff auf Safes kann (sofern man den Gedanken zu Ende spielt) nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Im Ernstfall ist nämlich alles möglich.

Ob Staaten tatsächlich so weit gehen würden, ist freilich ungewiss. Bis dahin scheint man bei der Bank ganz gut aufgehoben zu sein. Sein Vermögen kann man dort also getrost parken. Wertsachen und Urkunden ebenso. Doch was darf überhaupt in einen Safe, und was kostet ein solcher?

Das Begriffliche zuerst: Unter einem Safe verstehen Banken ein Schließfach, in dem allerlei deponiert werden kann. Damit unterscheiden sich Safes von herkömmlichen Sparbuchschließfächern, in die nur ein Sparbuch gelegt werden darf. Je größer ein Safe, desto teurer wird er. Nicht in allen Bankfilialen sind die gewünschten Größen immer verfügbar.

Illegales muss draußen bleiben

Bei der Erste Bank kostet der kleinste Safe (bis zu acht Kubikdezimeter) jährlich 59,88 Euro. Bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien fällt eine Jahresgebühr von 60,25 Euro an. Bank-Austria-Kunden müssen etwas tiefer in die Tasche greifen. Sie zahlen 69,23 Euro. Für bis zu 130 Kubikdezimeter Verwahrungsfläche– der Stauraum ist hier schon ordentlich– belaufen sich die Gebühren bei der Erste Bank auf rund 688 Euro, bei der Bank Austria sind es rund 515 Euro.

In den Safes darf alles Mögliche verwahrt werden. Nicht erlaubt sind jedoch gefährliche Gegenstände, verboten ist auch die Unterbringung von Illegalem. Die Bank hat zwar keinen Einblick in den Safeinhalt. Aber: Verschwindet dieser, kann der Verlust wohl nur schwer geltend gemacht werden. Die Bank Austria weist in ihren Geschäftsbedingungen darauf hin (das Kleingedruckte lesen!), dass sie den Safeinhalt sehr wohl unter die Lupe nehmen kann, wenn es ihr zur „Sicherstellung“ erforderlich erscheint.

Grundsätzlich muss man sich gegenüber der Bank nicht deklarieren. Wenn Safes aufgebrochen werden (was relativ unwahrscheinlich ist), sollte man der Bank aber Auskunft über den Inhalt erteilen können.

Eine Auflistung von Gegenständen und die Aufbewahrung von Fotos ist sicher kein Nachteil. Idealerweise sollte die Dokumentation an einem anderen Ort aufbewahrt werden. Denn im Ernstfall können sich die Kunden den Schaden von der Bank ersetzen lassen. Deswegen sind die Safes auch mit Standardversicherungen ausgestattet.

Bei der Raiffeisen beträgt die maximale Standardversicherungssumme 3000 Euro, bei der Bank Austria sind es rund 3634 Euro. Reicht das nicht aus, können die Versicherungssummen aufgestockt werden. Bei der Erste Bank fallen dann Gebühren von 28 Cent pro 1000 Euro Versicherungssumme an.

Doch was geschieht, wenn eine Bank in den Konkurs schlittert? Der Safeinhalt zählt nicht zur Konkursmasse und bleibt im Eigentum des Kunden, wie man bei der Erste Bank betont. Wann genau man auf seinen Safe zugreifen kann, ist dann aber wohl in Absprache mit dem Insolvenzverwalter zu klären, heißt es bei der Raiffeisen.

Inhaber eines Safes können im Übrigen auch mehrere sein (etwa ein Ehepaar). Um Gegenstände in einem Gemeinschaftssafe zu verwahren, müssen aber nicht beide anwesend sein. Zutritt wird dem Safemieter nur nach Abgabe seiner Unterschrift gewährt. In der Regel haben Kunden nur die Möglichkeit, während der Banköffnungszeiten auf ihren Safe zuzugreifen. In Klosterneuburg gibt es eine Filiale der Bank Austria, deren Safeanlage rund um die Uhr zugänglich ist.

Sparbücher unter Verschluss

Die Banken bieten ihren Kunden abseits der Safes auch noch Sparbuchschließfächer an, die für weitaus weniger (Erste Bank: 12,70 pro Jahr) zu haben sind. Im Sparbuchschließfach einer Bank dürfen nur die Sparbücher des eigenen Kreditinstitutes aufbewahrt werden. Da Sparbücher an ein Losungswort oder den Inhaber gebunden sind, sieht es für Diebe eher schlecht aus. Es sei denn, das Losungswort wird im Schließfach verwahrt– etwas, was man auf keinen Fall machen sollte.

Im Ernstfall wendet sich die Bank an den Kunden, der die Sparbücher sperren lassen kann (ähnlich wie bei einem gestohlenen Handy). Zum Zweck der Nachvollziehbarkeit empfehlen die Banken ihren Kunden, Sparbuchnummern ebenfalls nicht im Sparbuchschließfach aufzubewahren. [ iStockphoto ]

Was Sie beachten sollten bei... Safes

Tipp 1

Kosten. Die Kosten eines Safes steigen mit seiner Größe. Für den kleinsten Safe zahlt man rund 60 Euro im Jahr. Neben dieser Jahresgebühr fällt auch noch eine Kaution für den Safeschlüssel an. Verliert man diesen, wird es teuer, da das Schloss dann ausgetauscht wird. Wer eine Zusatzversicherung für den Inhalt abschließen will, zahlt extra.

Tipp 2

Kunde oder nicht. Wer bekommt bei der Bank einen Safe oder ein Schließfach? Bei der Erste Bank sind Schließfächer und Safes nur Kunden vorbehalten, bei der Raiffeisen NÖ-Wien kann jeder einen Safe mieten, sofern einer frei ist. Die Preise für Nichtkunden sind dieselben. Bei der Bank Austria ist das ebenso der Fall. Ausweisen muss man sich überall.

Tipp 3

Dokumentation. Seine Wertsachen zu dokumentieren, empfiehlt sich nicht nur bei der Haushaltsversicherung. Auch der Inhalt eines Safes sollte sorgfältig aufgelistet werden. Am besten, man fotografiert die Gegenstände auch noch. Diese Unterlagen sollten nicht im Safe verwahrt werden. Vielleicht findet man ja zu Hause ein gutes Versteck.

Tipp 4

Versicherung. Safes verfügen über eine Standardversicherung. Wer seinen Safe laufend mit teuren Wertsachen befüllt, dem sei die Erhöhung der Versicherungssumme empfohlen. Denn im Ernstfall ersetzt die Bank nur jenen Betrag, der auch versichert wurde. Kunden können freilich auch darauf spekulieren, dass nie eingebrochen wird. Ratsam ist das aber nicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.02.2014)

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