Das Warten auf den Anpfiff im Gerichtssaal

ARCHIVBILD: FUSSBALL - SV SCHOLZ GROeDIG / DOMINIQUE TABOGA
ARCHIVBILD: FUSSBALL - SV SCHOLZ GROeDIG / DOMINIQUE TABOGAAPA/EXPA/JOHANN GRODER
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Zehn Beschuldigte, darunter die ehemaligen Fußballprofis Dominique Taboga und Sanel Kuljić, sollen vor Gericht – die Anklage ist allerdings noch nicht rechtswirksam. Der Prozess könnte im Sommer stattfinden.

Graz. Die Staatsanwaltschaft Graz hat am Karfreitag Details über die Anklage im Zusammenhang mit dem Wettbetrug rund um die ehemaligen Fußball-Bundesligaspieler Dominique Taboga und Sanel Kuljić bekannt gegeben. Vor Gericht müssen demnach insgesamt zehn Beschuldigte, unter ihnen sind Taboga, Kuljić sowie zumindest ein weiterer ehemaliger Bundesligaspieler. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Gegen die Angeklagten bestehen Vorwürfe der zum Teil versuchten Manipulation von 18 Spielen der Bundesliga sowie der Ersten Liga zwischen November 2004 und Oktober 2013. Damit verbunden ist der ebenfalls zum Teil versuchte Betrug, wobei diverse Wettanbieter zu Schaden gekommen seien. Weiters bestehe der Verdacht der Erpressung, teilte Hansjörg Bacher von der Staatsanwaltschaft Graz per Aussendung mit. Die Erhebungen gegen weitere 18 Verdächtige wurden mangels Beweisen zur Gänze eingestellt. Die Ermittlungsverfahren gegen 15 weitere Beschuldigte wurden ausgeschieden und werden getrennt weitergeführt.

Der Ankläger gliederte die Vorwürfe in mehrere Faktenkomplexe: Wettbetrügereien, Erpressung sowie weitere Delikte wie etwa Nötigung oder Veruntreuung. In Sachen Wettbetrug haben die Beschuldigten in unterschiedlichen Konstellationen agiert. Dabei flossen Bestechungsgelder in der Höhe von 7000 bis 40.000 Euro. Die gespielten Einsätze bei diesen Wetten waren bis zu 300.000 Euro hoch.

Kuljić soll an zehn Spielmanipulationen beteiligt gewesen sein, Taboga an 14 und der ehemalige Bundesligaprofi an zwölf. Sechs weitere Angeklagte sollen bei insgesamt 17 Spielen betrogen haben. Außerdem wird Kuljić, Taboga und drei weiteren Beschuldigten die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Das Delikt der Erpressung wird Kuljić sowie vier weiteren Angeklagten zur Last gelegt. Sie sollen mit Körperverletzungen, Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz und der gesellschaftlichen Stellung gedroht haben. Kuljić wird auch ein Schlag und somit körperliche Gewalt vorgeworfen. Dadurch sollen sie Taboga und dem ehemaligen Bundesligaspieler Bargeld, Autos und Laptops abgeknöpft und sie zu Manipulationen genötigt haben. Weiters in der Anklage zu finden ist der Vorwurf der Veruntreuung. Taboga soll ein Auto, einen Laptop sowie einem Teamkollegen zustehende 5000 Euro veräußert haben. Hinzu kommt das Vergehen der falschen Beweisaussage.

Der Verhandlungstermin ist noch offen, laut Bacher müsse die ca. 70 Seiten umfassende Anklage erst rechtswirksam werden. Bleibt der Einspruch aus, könnte der Prozess im Sommer starten. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.04.2014)

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