Zusatzpension: Wahl zwischen hoch und sicher

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Seit bereits zwei Jahren wird um eine Reform der Pensionskassen gerungen. Im Herbst soll der Gesetzesentwurf vorliegen. Zukünftig können Berechtigte dann mit dem Alter zu risikoärmeren Veranlagungen wechseln.

Wien. Fast 800.000 Österreicher haben Anspruch auf eine Firmenpension aus einer Pensionskasse – oder beziehen bereits eine solche – von durchschnittlich 7100 Euro im Jahr. Dabei zahlen Arbeitgeber, die einen Vertrag mit einer Pensionskasse abgeschlossen haben, laufend für ihre Mitarbeiter ein. Diese erhalten dafür später eine Zusatzpension. Das System steht seit Jahren unter Kritik, vor allem aus zwei Gründen:

In vielen in den Neunzigerjahren abgeschlossenen Verträgen wurde eine zu hohe Ertragserwartung zugrunde gelegt. Da die Erträge im vergangenen Jahrzehnt geringer ausfielen als in den Neunzigerjahren(siehe Grafik), kam es bei diesen Pensionen häufig zu Kürzungen. Auch im Vorjahr, als die Pensionskassen durchschnittlich 6,6 Prozent Ertrag erzielten, mussten neun Prozent der Pensionen gekürzt werden. Heuer gab es im ersten Halbjahr ein Minus von 1,2 Prozent.

Der zweite Kritikpunkt ist die zuletzt eher magere Performance. Die Kassen verweisen zwar darauf, dass sie seit ihrem Bestehen fast sechs Prozent pro Jahr erzielt haben. In den vergangenen drei Jahren schafften sie aber nur einen nominellen Ertrag von knapp über null. Preisbereinigt bedeutet das einen Verlust, wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) jüngst vorrechnete.

Mehr Anleihen für Ältere

Eine seit zwei Jahren heiß diskutierte Gesetzesnovelle soll Abhilfe schaffen. Sie soll Anspruchsberechtigten und Firmen mehr Flexibilität bieten und Schwankungen der Pensionshöhe vermeiden. Im Herbst soll der Entwurf auf dem Tisch liegen. In Kraft treten könnten die Neuerungen dann Mitte 2012, sagte Andreas Zakostelsky, Fachverbandsobmann der Pensionskassen.
•Die Ertragserwartung („Rechnungszins“) soll für neue Mitarbeiter niedriger angesetzt werden. Von ihr hängt vor allem ab, ob im nächsten Jahr die Pensionen steigen, fallen oder gleich bleiben. Liegt der Rechnungszins etwa bei fünf Prozent, steigt die Pension erst, wenn der Ertrag noch höher ausfällt, die Lebenserwartung nicht gestiegen ist und der Sicherheitspolster („Schwankungsrückstellung“) nicht gefüllt werden muss. Die Finanzmarktaufsicht hat den Rechnungszins zwar kürzlich auf drei Prozent begrenzt, aber nur für neue Verträge. Stellt ein Unternehmen mit „altem“ Vertrag einen neuen Mitarbeiter ein, gilt für diesen ebenfalls die hohe Ertragserwartung. Das soll sich ändern: Für neue Mitarbeiter soll jedenfalls ein niedrigerer Rechnungszins gelten. Das soll zu stabileren Pensionen führen, die aber anfangs entsprechend niedriger angesetzt werden müssen.
•Neue Formen der Bilanzierung sollen helfen, Schwankungen des Ertrags und der Pensionshöhe zu vermeiden. In Zukunft sollen die Pensionskassen einen höheren Anteil ihrer Anleihen bis zur Fälligkeit halten und auch so bewerten dürfen. So können die Kurse während der Laufzeit (und mit ihnen die Pensionen) nicht so stark schwanken. Auch Unternehmensanleihen sollen künftig in diesen Topf genommen werden können. Dieser Punkt ist wegen des höheren Ausfallsrisikos umstritten.
•Wie veranlagt wird, wird normalerweise zwischen Unternehmen, Betriebsrat und Pensionskasse ausverhandelt, der Einzelne hat wenig Wahlmöglichkeiten. Künftig soll man mit steigendem Alter in eine immer risikoärmere Veranlagung vorrücken können. So sollen 45-Jährige von einer dynamischen Veranlagung (etwa 50 Prozent Anleihen, 37 Prozent Aktien, 13 Prozent Immobilien oder alternative Investments) in eine etwas risikoärmere Variante wechseln können (62 Prozent Anleihen, 30,5 Prozent Aktien, 7,5 Prozent alternative Investments). Wer das nicht will, soll in der dynamischeren Veranlagungsform bleiben können. Ein ständiger Wechsel werde aber nicht möglich sein, sagte Zakostelsky. Mit 55 könne man schließlich in die sicherste Variante (70 Prozent Anleihen, zehn Prozent Aktien, 20 Prozent alternative Investments) wechseln.
• Firmen sollen die Möglichkeit erhalten, nur einen geringen Sockelbetrag mit der Pensionskasse zu vereinbaren, den sie dann je nach Geschäftslage aufstocken können. So belasten die Zahlungen das Unternehmen in schlechten Zeiten weniger. Dem Wunsch der Pensionskassen, Firmenpensionen in den Kollektivverträgen zu verankern, haben die Gewerkschaften bis dato eine Absage erteilt.

Tipp 1

Drei Säulen. Neben der staatlichen Pension gibt es die betriebliche und die private Vorsorge. In Pensionskassen einzahlen kann man nur, wenn der Betrieb einen Vertrag abgeschlossen hat. Mit der Zukunftsvorsorge haben viele Anleger schlechte Erfahrungen gemacht: Die Erträge aus dem bisher einbezahlten Kapital sind niedrig. Man sollte auch zu anderen Anlageformen greifen.

Tipp 2

Streuung. Auch wenn man das Geld nicht unmittelbar benötigt, schadet es nicht, auf einen Teil davon jederzeit zugreifen zu können. Dafür sind Fonds, Aktien oder Gold besser geeignet als Zukunftsvorsorge, Pensionskassen und lang laufende Lebensversicherungen. Deren Vorteil ist jedoch, dass die Kapitalerträge steuerfrei sind. Dafür fallen höhere Gebühren an.

Tipp 3

Pensionskassen. Über die Höhe der Beiträge entscheidet der Arbeitgeber, Mitarbeiter haben aber Mitspracherechte bei der Veranlagung. Dabei sollte man sich erkundigen, welche Erträge die Pensionskasse bis dato erzielt hat. Doch auch zwischen den einzelnen Veranlagungsgemeinschaften innerhalb der Kasse gibt es große Unterschiede.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.08.2011)

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