Pensionskassen: Zwei von drei Zusatzrenten gekürzt

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Im Vorjahr erzielten die Kassen ein Veranlagungsminus von drei Prozent. 50.000 Pensionisten müssen sich auf Kürzungen von durchschnittlich fünf Prozent einstellen. In einigen Fällen sogar noch deutlich höher.

Wien/B.l. Nun ist es fix: Die heimischen Pensionskassen haben im Vorjahr ein Veranlagungsminus von drei Prozent erzielt, das drittschlechteste Ergebnis in ihrer 21-jährigen Geschichte. Da es primär von der Vorjahresperformance abhängt, ob eine Zusatzpension erhöht wird, gleich bleibt oder fällt, muss sich nun die Mehrheit der 72.788 Bezieher einer Pensionskassenpension auf Kürzungen einstellen. Etwa 50.000 Pensionen werden um durchschnittlich fünf Prozent gekürzt, sagte Andreas Zakostelsky, Fachgruppenobmann der Pensionskassen in der Wirtschaftskammer.

In einigen Fällen dürften die Kürzungen deutlich höher ausfallen: 12.600 Pensionisten haben in ihrem Vertrag eine Performanceerwartung („Rechnungszins“) von mehr als 5,5Prozent stehen. Eine Erhöhung der Pension gibt es nur, wenn die Rendite der Pensionskasse über diesem Wert liegt.

Oft zahlt Arbeitgeber zu

Zwingend ist auch das nicht: Wenn sich die Lebenserwartung erhöht oder eine Rücklage dotiert wird, kann es passieren, dass es auch dann keine Erhöhung gibt, wenn das Veranlagungsergebnis höher ist als der Rechnungszins. Bei neueren Verträgen darf die Renditeerwartung nicht höher als drei Prozent sein (der Preis dafür ist eine entsprechend niedrigere Antrittspension)– heuer dürften selbst diese Vorgabe nur wenige Veranlagungsgemeinschaften geschafft haben.

Unter den 20.000 Pensionen, die gleich bleiben oder erhöht werden, befinden sich auch solche mit Leistungszusage durch den Arbeitgeber: Bei solchen hat sich der frühere Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, Geld nachzuschießen, falls die Pensionskasse die zugrunde gelegte Performance nicht erzielt. Die meisten Verträge sind jedoch „beitragsorientiert“: Der Arbeitgeber zahlt einen fixen Betrag ein, die Höhe der Pension ist nicht garantiert.

Im Vorjahr erhielten Bezieher von Pensionskassenpensionen durchschnittlich 502 Euro pro Monat (14-mal im Jahr). Die Unterschiede sind aber beträchtlich, dem Vernehmen nach reicht die Bandbreite von zwei- bis fünfstelligen Beträgen.

Wenn ein Unternehmen einen Pensionskassenvertrag abschließt, darf es zwar niemanden diskriminieren, es ist jedoch möglich, bestimmte Gruppen, etwa Führungskräfte, zu begünstigen, da bei diesen die „Pensionslücke“ (Differenz zwischen Aktiveinkommen und staatlicher Pension) am größten ist.

720.142 Menschen, die noch im Erwerbsleben stehen, haben Anspruch auf eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse. Für sie kommen einige Neuerungen, wenn Mitte des Jahres die Novelle des Pensionskassengesetzes in Kraft tritt: Wer sichergehen will, dass seine Pension nicht sinken kann, kann eine „Sicherheitsvariante“ wählen. In diesem Fall wird die Höhe der Antrittspension durch die Pensionskasse garantiert (die Pension kann aber zuerst steigen und dann wieder sinken). Dafür muss man sich anfangs aber meist mit einer deutlich niedrigeren Pension begnügen als ohne die Garantie. Auch muss man sich spätestens bis zum 55.Lebensjahr für diese Variante entscheiden.

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Wahl zwischen hoch und sicher

Für Pensionisten, die bereits eine Pension beziehen, soll es eine befristete Umstiegsmöglichkeit geben. Sie müssen sich dann allerdings auf eine einmalige satte Pensionskürzung einstellen: Es gibt die Faustregel, dass die Senkung des Rechnungszinses um einen Prozentpunkt eine Pensionskürzung von zehn bis 15Prozent mit sich bringt. Hat jemand also einen Rechnungszins von 5,5Prozent, so muss er sich mindestens auf eine 30-prozentige Kürzung einstellen, um auf die für die Sicherheitsvariante erforderlichen 2,5Prozent zu kommen.

Zukünftige Pensionisten können ab Mitte des Jahres für ein „Lebensphasenmodell“ optieren. Dabei wird mit zunehmendem Alter immer sicherer veranlagt (so wird etwa die Aktienquote zurückgefahren). Neu ist auch, dass der Arbeitgeber künftig Beiträge in flexibler Höhe leisten kann, also in wirtschaftlich guten Jahren mehr einbezahlen kann. Es müssen jedoch mindestens zwei Prozent des Bruttolohns sein.

Was Sie beachten sollten bei... der Altersvorsorge

Tipp1

Garantie. Zukünftige Bezieher einer Pensionskassenpension können eine Sicherheitsvariante wählen. Dabei wird die anfängliche Pensionshöhe garantiert. Doch der Preis dafür ist eine niedrigere Anfangspension als bei einer Variante ohne Garantie. Auch ist nur die Anfangshöhe garantiert. Die Pension kann aber steigen und dann wieder fallen.

Tipp2

Umstieg. Wer bereits eine Pension bezieht und sich über laufende Kürzungen ärgert, soll auch in das Sicherheitsmodell wechseln können. Diese Möglichkeit wird es aber nur befristet geben. Je nach Höhe der im Vertrag zugrunde gelegten Ertragserwartung („Rechnungszins“) muss man dafür eine einmalige, teils umfangreiche Kürzung hinnehmen.

Tipp3

Streuung. Bei der Altersvorsorge sollte man nicht nur auf die entsprechenden Produkte (Pensionskassen, betriebliche Kollektivversicherungen, Zukunftsvorsorge) vertrauen. Wenn möglich, sollte man einen Teil des Geldes auch selbst in Aktien, Anleihen, Fonds oder Gold anlegen: So kann man bei Bedarf auch vorzeitig auf das Geld zugreifen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.01.2012)

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