Die Razzien im Lebensmittelhandel seien wirkungslos, kritisiert die Arbeiterkammer. Denn die Strafen seien zu niedrig und die Verfahren intransparent. Anlass ist das jüngst aufgeflogene Milchkartell.
Wien. Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel ist wegen der Intransparenz bei Wettbewerbsverfahren der Kragen geplatzt. Anlass ist das jüngst aufgeflogene Milchkartell. Am Wochenende gab das Kartellgericht in wenigen Sätzen bekannt, dass gegen Berglandmilch wegen jahrelanger Preisabsprachen ein Bußgeld von 1,125 Mio. Euro verhängt wurde. Weitere Details wurden nicht genannt. „Die Konsumenten haben ein Recht darauf zu erfahren, was genau passiert ist“, sagt Tumpel.
Zu einer Preisabsprache würden ja mindestens zwei Firmen gehören. „Wer war auf Händlerseite beteiligt? Gab es Preisabsprachen mit anderen Produzenten?“, will Tumpel wissen.
Berglandmilch ist mit einem Umsatz von über 800 Mio. Euro die mit Abstand größte Molkerei Österreichs. Der Beschluss des Kartellgerichts ist rechtskräftig. Berglandmilch hat auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Faktum ist, dass die Absprachen von 2006 bis 2012 dauerten.
Höhe des Schadens ist unbekannt
Die Höhe des entstandenen Schadens wurde nicht bekannt gegeben. Geheim bleibt auch, welche Produkte betroffen waren. „Die Behörde soll die Karten auf den Tisch legen“, fordert Tumpel. Es könne nicht sein, dass „bei einem derartigen Skandal im stillen Kämmerlein verhandelt wird“.
Tumpel ist auch die Strafe viel zu niedrig. Nehme man einen Kartellaufschlag von fünf Prozent an, so hat die Arbeiterkammer für die Konsumenten einen Schaden von 150 Mio. Euro berechnet.
Für Tumpel ist das Milchkartell „nur die Spitze des Eisbergs“. Er befürchtet, dass bei der Verschwiegenheit der Wettbewerbshüter auch bei den Ermittlungen gegen Rewe und Spar wenig herauskommen wird. Vor wenigen Tagen beendete die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) die Hausdurchsuchungen in der Salzburger Konzernzentrale von Spar.
Die Razzia dauerte achte Tage – genauso lang wie im Vorjahr beim Konkurrenten Rewe (Billa, Merkur). Die BWB-Mitarbeiter nahmen bei Spar Kisten von Unterlagen sowie elektronisches Datenmaterial mit. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist unklar.
Der österreichische Lebensmittelhandel wird von wenigen Unternehmen dominiert. Rewe, Spar und Hofer kommen auf einen Marktanteil von knapp über 80 Prozent. Bis heute ist unklar, was bei den im Vorjahr begonnenen Ermittlungen gegen Rewe herausgekommen ist. Die Arbeiterkammer vermutet seit Jahren Ungereimtheiten im Lebensmittelhandel. Preisvergleiche zeigen, dass Verbraucher in Österreich deutlich mehr für Lebensmittel zahlen als in Deutschland. Einwände der betroffenen Firmen, dass bei den Vergleichen Qualitätsunterschiede sowie das Lohn- und Steuerniveau nicht berücksichtigt werde, lässt Tumpel nicht gelten: „Auch idente Markenprodukte kosten in Österreich deutlich mehr.“
AK will Sammelklagen
Die BWB weist den Vorwurf von Mauscheleien zurück. Beim Verfahren gegen Berglandmilch seien „ausgesuchte Molkereiprodukte wie Käse oder Butter“ betroffen gewesen, sagt eine BWB-Sprecherin. Den Antrag an das Kartellgericht, der alle Details sowie die Berechnung der Strafe beinhaltet, wollen die Wettbewerbshüter aber nicht veröffentlichen. Genau das fordert aber die Arbeiterkammer, um für geschädigte Verbraucher Sammelklagen führen zu können.
Verschweigen die Wettbewerbshüter weiterhin wichtige Ergebnisse, werde sich laut Tumpel im Handel „gar nichts ändern“. Wenn in der EU etwas untersucht werde, „gibt es Veröffentlichungen von 40 Seiten, wo alles und jeder genannt wird“. Auch in Deutschland sei das so. „In Österreich werden sechs Zeilen veröffentlicht“, kritisiert Tumpel.
Zwar tritt ab März eine Novelle zum Kartellgesetz in Kraft. Doch ob es mehr Transparenz geben wird, ist fraglich. In der Novelle heißt es, dass rechtskräftige Entscheidungen grundsätzlich zu veröffentlichen sind. Dabei müsse man aber einem „berechtigten Interesse der Unternehmen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse Rechnung tragen“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.02.2013)