Für drei der vier Angeklagten gab es mehrjährige Haftstrafen. Ex-General Sundt wurde vom Vorwurf der Untreue freigesprochen.
Im Telekom-Prozess sind heute die Ex-Vorstände Rudolf Fischer und Stefano Colombo sowie Josef Trimmel in erster Instanz verurteilt worden. Fischer, Colombo und Trimmel seien wegen Untreue schuldig gesprochen worden, verlas Richter Michael Tolstiuk das Urteil des Schöffensenats. Fischer wurde zu drei Jahren, Colombo zu dreieinhalb Jahren und Trimmel zu drei Jahren Haft, davon zwei Jahre bedingt, verurteilt. Ex-Generaldirektor Heinz Sundt wurde freigesprochen.
Der gesamte Schaden sei als Untreue-Schaden zu werten, so Richter Tolstiuk. Bei der Haftdauer wurde bei Fischer und Colombo das Tatsachengeständnis als mildernd gewertet. Trimmel, so der Richter, habe zur Wahrheitsfindung beigetragen, sei tatsachengeständig. Sein Tatbeitrag sei zudem als untergeordnet zu werten. Straferschwerend sei bei allen die Höhe des Schadens hinzugekommen.
Die Aussagen von Gernot Schieszler, der den Kronzeugenstatus anstrebt, seien glaubwürdig und richtig gewesen. "Wir können dem Herrn Schieszler sehr wohl glauben", so der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Staatsanwalt Hannes Wandl und die Angeklagten haben Bedenkzeit erbeten.
Ex-General Sundt erleichtert
Der Freispruch für den mitangeklagten Ex-Telekom-Generaldirektor Heinz Sundt wurde vom Richter damit begründet, dass es zwar Verdachtsmomente, aber zu wenig Anhaltspunkte für einen Schuldspruch gegeben habe. Sundt ist damit als einziger der vier Angeklagten, über die heute geurteilt wurde, ohne Verurteilung geblieben.
Sundt wollte den Freispruch nicht kommentieren, er bestätigte lediglich, dass er erleichtert sei. Sein Anwalt Martin Nemec zeigte sich vom Urteil wenig überrascht, schließlich sei in dem Verfahren klar geworden, dass der ehemalige Telekom-General nichts von den Manipulationen gewusst habe.
Richter: Geldsackerl "abenteuerlich"
Richter Tolstiuk führte in der Urteilsbegründung aus, warum die Angeklagten bei der Kursaffäre Untreue begangen hatten, indem sie dem Broker Johann Wanovits Geld für den Kurssprung boten und gaben. Der Fall sei "abenteuerlich" geworden, als im Jahr 2004 Geldsackerl durch Wien getragen wurden.
"Fischer, Colombo und Trimmel war sehr wohl bewusst, dass sie hier ihre Befugnis missbrauchen", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Sie könnten sich auch nicht auf das Notwehrrecht berufen, wie ihre Verteidiger teils vorbrachten. Es habe keine Anhaltspunkte für eine Notwehrsituation gegeben. Das einzig Richtige wäre gewesen, den Aufsichtsrat zu informieren.
Voller Schadenersátz für Telekom
Colombos Anwalt Rudolf Mayer meinte zur APA, dass er nun den Gang zum Obersten Gerichtshof (OGH) überlege. Schließlich sei es in dem Prozess in großem Maß um rechtliche Fragen gegangen. Man werde nun die dreitägige Bedenkzeit nutzen.
Der Anwalt der privatbeteiligten Telekom, Norbert Wess, freute sich, dass der Telekom die beantragten 9,9 Millionen Euro in voller Höhe zugesprochen wurden. Das sei in einem Strafverfahren eher ungewöhnlich. "Wir sind nun bei den drei schuldig Gesprochenen - sollte das Urteil rechtskräftig sein - nicht mehr auf den Zivilrechtsweg angewiesen".
Das Verfahren gegen den Broker Johann Wanovits wurde schon vorab ausgeschieden, hier steht noch eine Zeugenaussage für den 13. März an.
(APA)