Alle Führungskräfte in Banken müssen zu Eignungstest

An office worker crosses Kent Street in central Sydney
An office worker crosses Kent Street in central SydneyREUTERS
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Die Aufsicht verschärft die Regeln, auch die Vermögensverhältnisse werden abgeklopft. Die neuen EU-Vorgaben müssen ab 22. Mai erfüllt werden.

Wer in einer Bank eine Führungsposition antritt, muss von der Aufsicht das Okay einholen. Bisher fragte die Finanzmarktaufsicht (FMA) in Österreich die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Topmanagern (Geschäftsleitern) und seit fünf Jahren auch von Aufsichtsratschefs von Banken über 750 Millionen Euro Bilanzgröße ab. Jetzt wird der Adressatenkreis kräftig erweitert, die Vorgaben werden verschärft. Diese Post haben die Banken jetzt von den Bankenaufsehern erhalten.

Den behördlichen Eignungstests (den so genannten „Fit & Proper“-Tests) haben sich künftig alle Bankangestellten in Schlüsselpositionen auch der unteren Führungsebenen zu stellen. Und es fallen erstmals sämtliche Aufsichtsräte von allen rund 800 Banken darunter, nicht nur die Vorsitzenden.

Eignung muss wiederkehrend belegt werden

Damit gelten die fachlichen und persönlichen Befähigungsvorgaben noch ab diesem Monat für alle bis zu 8000 Aufsichtsräte in den heimischen Banken und Banken-Finanzholdings. Ein entsprechendes Rundschreiben erging Dienstagabend an die Banken. Seit heute Vormittag ist das Schreiben online. In die neuen Anforderungslisten sind EU-Mindeststandards der Europa-Bankenaufsicht EBA eingeflossen. Die Manager und Aufsichtsräte müssen die neuen Vorgaben ab 22. Mai erfüllen.

Neu ist auch, dass die Eignung der Bankführung nicht bloß einmal, also vor Antritt des Postens, belegt werden muss, sondern laufend. Das müssen die Banken selbst sicherstellen.

Vermögensverhältnisse offenlegen

Relevant ist neben Sachkunde und branchenspezifischer Erfahrung die charakterliche Befähigung. Das wird unter anderem mit der Beschreibung von Vermögensverhältnissen und finanziellen und auch "nicht-finanziellen Interessen" abgeklopft. Damit will die Aufsicht mögliche Befangenheiten und Interessenskonflikte ausschalten. In der Regel haben sich die potenziellen Führungskräfte Hearings bei der FMA zu stellen. Abgestuft nach der Komplexität des Instituts wird bei kleineren Banken für abgegrenzte Aufgabengebiete mit „Self-Assessments“ und eidesstattlichen Erklärungen gearbeitet, bei Unschärfen prüft die Behörde hier näher nach.

Um die EU-Mindeststandards zu erfüllen, habe Österreich bei den Banker-Eignungstests vergleichsweise wenig Anpassungsbedarf gehabt, sagte FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller. Etliche Länder hätten bisher nicht einmal die Aufsichtsratsvorsitzenden einbezogen gehabt. Generell lasse sich sagen, dass das Problembewusstsein mit der Finanzkrise geschärft wurde.

"Durchfallerquote" nicht bekannt

Wieviele Neo-Manager oder Aufsichtsräte von Banken die FMA in Österreich jedes Jahr mangels Eignung abberufen muss oder auch eine „Durchfallerquote“ nennt Kumpfmüller gegenüber der APA nicht. „Das wird meist im Vorfeld geklärt“. Hauptgrund für eine "Empfehlung", besser noch zwei Jahre in der zweiten Führungsebene zu verbleiben, sei meist mangelnde Praxis. „Null Toleranz“ gebe es bei Verstößen gegen Branchenrecht. Wer in seinem früheren Job etwa wegen Marktmissbrauchs mit dem Gesetz in Konflikt kam, braucht sich für eine Bankführungsaufgabe gar nicht mehr zu bemühen, wird betont. Einmal Schnellfahren hingegen sei kein hinreichender Hinderungsgrund.

(APA)

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