Kollektivvertrag: Ströck und Gewerkschaft streiten weiter

Symbolbild Ströck
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Die Gewerkschaft wirft der Bäckerei Ströck vor, ihre Mitarbeiter in einem falschen Kollektivvertrag zu beschäftigten. Eine Befragung von Mitarbeitern bringt neuen Zündstoff.

Bei der Bäckerei Ströck liegt nach Gewerkschaftsangaben einiges im Argen. Schon länger gibt es Streit, welcher Kollektivvertrag für die rund 1800 Beschäftigten zur Anwendung kommen muss. Eine aktuelle Mitarbeiterbefragung der Gewerkschaft birgt nun neuen Zündstoff: Ströck habe keinen Betriebsrat, zahle Vor- und Nacharbeiten sowie Zuschläge nicht ordnungsgemäß und teile Dienste zu kurzfristig ein. Vielfach gebe es keine ordentlichen Dienstzettel, Mitarbeiter könnten kaum Pausen machen oder ihre Urlaube nehmen, wann sie wollen. Rund 600 Verkäuferinnen würden zudem nach dem Gastro-KV bezahlt, was nach Ansicht der Gewerkschaft nicht zulässig ist.

"Der Gastro-Bereich ist nicht Hauptzweck bei Ströck, sondern der Verkauf von Bäckereiwaren", sagte GPA-Vizechef Karl Proyer am Montag bei einem Pressegespräch. Um sonntags aufsperren zu können, hatte sich auch die Drogeriekette dayli auf eine Gastronomiekonzession berufen. Eine entsprechende Gesetzesänderung in der Gewerbeordnung untersagt dayli nun den Verkauf am Sonntag. Künftig ist der sonntägliche Warenverkauf mit Gastgewerbekonzession nur dann erlaubt, wenn der „Charakter des Betriebes als Gastgewerbe“ auch tatsächlich gegeben ist. Das sieht die Gewerkschaft bei Ströck nicht gegeben. Die Gastrokonzession sei "reines Lohndumping", die Beschäftigten gehörten in den Großbäcker-KV.

"KV mit Gewerkschaft akkordiert"

"Am Gastro-KV wird nicht gerüttelt", sagte der bei der Gewerkschafts-Pressekonferenz anwesende Bäckersohn Michael Ströck. Dessen Einführung sei 2008 mit Gewerkschaft und Arbeiterkammer akkordiert gewesen. Dem KV-Streit auf anderer Front werde man sich fügen: Ströck beschäftigt derzeit den Großteil der Mitarbeiter nach dem Gewerbe-Kollektivvertrag. Aufgrund der Größe, die das Unternehmen inzwischen erreicht hat, gehörten die Beschäftigten aber in den Großbäcker-KV, findet die Gewerkschaft. In Österreich gebe es nur eine Handvoll Bäcker, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, Ströck zähle dazu.

"Wir suchen uns nicht aus, in welchem Kollektivvertrag wir sind. Wir wurden in den Gewerbe-KV eingegliedert und das passt auch für unsere Produktionsweise. Derzeit läuft ein Schlichtungsverfahren im Wirtschaftsministerium zur KV-Einstufung, dem werden wir uns fügen", so Michael Ströck. Proyer und sein Kollege Manfred Anderle von der Gewerkschaft Pro-Ge werteten die Anwesenheit der Familie Ströck bei dem Pressegespräch als "Auftakt zu Verhandlungen".

Schulungen für Filialleiter

Ströck räumte heute Fehler ein: "Die Vorwürfe machen uns sehr betroffen. Aber wir haben reagiert, diese und nächste Woche veranstalten wir Schulungen für alle Filialleiter", sagte Personalchefin Eva Planötscher-Stroh eine Stunde vor Beginn der Gewerkschafts-Pressekonferenz bei einer eigens veranstalteten Pressekonferenz der Firma Stöck. Den Vorwurf, dass es keine Dienstzettel oder Dienstverträge gebe, wies sie zurück.

Neben Ströck hat die Gewerkschaft auch andere Bäckereien im Visier, etwa die Bäckerei Mann, die ihre 800 Mitarbeiter ebenfalls nach dem Gewerbe-KV statt dem Großbäcker-KV zahlt. Auch hier habe man eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Genauer hinschauen will die Gewerkschaft zudem bei Fischer Brot, Resch & Frisch oder beim Kuchen Peter. Von den "Großen" zahlten einzig Ölz und Ankerbrot nach dem aus Gewerkschaftssicht richtigen Kollektivvertrag. "Anker hatte immer schon den Industrie-KV, die Personalkosten bei Ölz liegen um 15 bis 25 Prozent unter unseren", wiegelte Michael Ströck ab. "Wir produzieren noch immer gleich wie vor 40 Jahren, nur Mal 100", so Ströck.

(APA)

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