EU-Verbot von Leerverkäufen

Die österreichische Regelung tritt nun außer Kraft.

Wien/Apa. Seit 1.November 2012 gelten EU-weite Regeln, die Leerverkäufe (Short Selling) – Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren, die man zu diesem Zeitpunkt nicht besitzt – „weitgehend verbieten“, erinnert die Finanzmarktaufsicht. Die österreichische Regelung dazu, die „Short-Selling-Verdachtsmeldungsverordnung“ tritt nun per 1.Juli außer Kraft. Sie verpflichtete bisher österreichische Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, Verkaufsaufträge ihrer Kunden, bei denen keine Deckung vorlag, bei Verdacht auf Marktmissbrauch der FMA zu melden. Die Maßnahme wurde 2008 nach Ausbrechen der Krise eingeführt und galt parallel zur EU-Bestimmung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.06.2013)

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