Hypo Alpe Adria: Sind frühere Bilanzen falsch?

Hypo Alpe Adria
Hypo Alpe Adria (c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Im Streit mit der BayernLB legt die Kärntner Hypo einen Gang zu. Eine Prüfung ergab, dass frühere Geschäftsabschlüsse nicht korrekt gewesen sein sollen. Damals gaben die Bayern bei der Hypo den Ton an.

Wien. Nach dem Rücktritt von Bankchef Gottwald Kranebitter gab es in Deutschland Hoffnungen, dass die Hypo Alpe Adria im Milliardenstreit mit der BayernLB einlenkt. Doch das ist nicht der Fall. Das Verfahren werde unabhängig von der aktuellen Entwicklung fortgesetzt, heißt es. Auch einen außergerichtlichen Vergleich werde es nicht geben.

Federführend in der Causa ist Hypo-Koordinator Georg Krakow. Der frühere Bawag-Chefankläger und ehemalige Kabinettschef von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) wurde von der Hypo für den Rechtsstreit mit der BayernLB angeheuert. Dazu ließ Krakow nun Bilanzen jener Jahre durchforsten, als die Bank der BayernLB gehörte. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Hypo damals zahlreiche Kredite und Beteiligungen zu hoch bewertet haben soll. Konkret wurden 21 Großkredite unter die Lupe genommen. Meist handelt es sich um Darlehen, die an Kunden in Osteuropa vergeben wurden.

Problematische Osteuropa-Kredite

Zum Stichtag 31.Dezember 2007 sollen diese Kredite mit rund 520 Millionen Euro zu hoch in die Bilanz verbucht worden sein. Zum Stichtag 31.Dezember 2008 sollen es knapp 700 Millionen Euro gewesen sein.

Hinzu kommen noch Beteiligungen, die teilweise um bis zu 200 Millionen Euro zu hoch angesetzt wurden. Hätte die Bank damals alles korrekt angegeben, wäre sie in den Zeiträumen von Jänner bis November 2008 sowie im Dezember 2009 unter die gesetzlich geforderte Eigenkapitalquote von acht Prozent gefallen. Mit anderen Worten: Die Hypo hatte schon massive Probleme, als die Bayern Mehrheitseigentümer waren. „Die Bank sieht sich durch die Überprüfungen in ihrer Rechtsansicht bestärkt“, sagt Hypo-Koordinator Georg Krakow zur „Presse“.

Zur Vorgeschichte: Die Hypo hatte 2007 bis 2009 der BayernLB gehört. In dieser Zeit nahm das Institut mehrere Kredite der BayernLB in Anspruch – in Summe geht es hier um 4,3 Milliarden Euro. Nach der Notverstaatlichung Ende Dezember 2009 wurde vereinbart, dass die Hypo diese Kredite bis Mitte 2014 zurückzahlen wird. Von den 4,3 Milliarden Euro wurden schon 2,3 Milliarden getilgt. Ausständig sind noch zwei Milliarden. Doch vergangenen Dezember beschloss die Hypo einen Rückzahlungsstopp. Die Bank hält nun zwei Milliarden Euro zurück. Außerdem will sie die bereits getilgten 2,3 Milliarden Euro zurückhaben. Die Bayern akzeptierten das nicht und reichten beim Landesgericht München eine Klage ein.

Prozess wird mehrere Jahre dauern

Bei dem Rechtsstreit geht es um die Frage, wie die 4,3 Milliarden Euro zu bewerten sind. Die BayernLB ist der Ansicht, dass es sich hier um normale Kredite handelt, die fristgerecht zurückzuzahlen sind. Die Hypo dagegen beruft sich auf das österreichische Eigenkapitalersatz-Gesetz. Darin ist, so Krakow, eindeutig geregelt, dass ein Kredit, den ein Gesellschafter in einer Krise gewährt, als eigenkapitalersetzend zu werten ist.

Die entscheidende Frage ist nun: Befand sich die Hypo schon in der Ära der BayernLB in einer Krise? Ja, sagt die Hypo und hat daher rückwirkend die damaligen Bilanzen unter die Lupe genommen. Wie eingangs erwähnt sollen damals Großkredite an Hypo-Kunden zu hoch bewertet worden sein.

Die Betroffenen bestreiten dies – vor allem die BayernLB kann den Hypo-Standpunkt nicht nachvollziehen. „Die Bilanzen sind testiert“, sagte ein BayernLB-Sprecher. „Die von der Hypo vorgebrachten Argumente und Unterlagen können nicht beweisen, dass die Rückzahlung der von der BayernLB ausgereichten Kredite gesperrt ist.“ Ob und wann es hier einen Gerichtstermin geben wird, ist offen.

Die Bayern haben nun einige Monate Zeit, auf die Argumente der Hypo einzugehen. Dann ist zu überprüfen, ob das Landesgericht München in der Causa überhaupt zuständig ist. Schließlich geht es um das österreichische Eigenkapitalersatz-Gesetz. Beobachter gehen davon aus, dass es erst Ende 2013 oder im ersten Halbjahr 2014 zum Prozess kommen wird. Geht das Verfahren durch alle Instanzen, dürfte es mindestens drei Jahre dauern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.07.2013)

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