Anleger gegen Immofinanz: Richtungsweisender Etappensieg

Anleger gegen Immofinanz
Anleger gegen Immofinanz(c) APA (Georg Hochmuth)
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Die frühere Constantia Privatbank soll nicht nur Anleger, sondern auch den Finanzdienstleister AWD unvollständig informiert haben.

Wien. Tausende Klagen geschädigter Anleger im Volumen von mehr als 300 Mio. Euro sind in der Causa Immofinanz anhängig. Die Anleger fühlen sich durch irreführende Werbung oder schlechte Beratung finanziell geschädigt – die Aktien hatten von 2007 bis 2008 fast den gesamten Wert verloren. Die Klagen richten sich nicht direkt gegen die Immobiliengesellschaft, sondern gegen die Aviso Zeta, die Bad Bank der Constantia Privatbank (CPB), die einst die Immofinanz (und die Immoeast) managte– und den damaligen Vermittler AWD.

Das jüngste Urteil wegen Fehlberatung und unterlassener Aufklärung fiel am Handelsgericht Wien, und es dürfte „richtungsweisend für weitere Verfahren sein“, sagt Thomas Kainz von der Kanzlei Kerres Partners, die die Kläger vertritt. Das Gericht befand, dass die CPB nicht nur die Anleger, sondern auch den Vertriebspartner AWD unvollständig informiert habe.

In dem der „Presse“ vorliegenden, noch nicht rechtskräftigen Urteil heißt es wörtlich: Indem die Bank „ihrem Vertriebspartner AWD auch nach internem Bekanntwerden der Aktienkäufe von Aktien der Immofinanz und der Immoeast über Tochtergesellschaften der CPB weiterhin nur günstige Information wie den NAV (Net Asset Value, innerer Wert der Aktien, Anm.) und allgemein zugängliche Analystenmeinungen zur Verfügung stellte, hat sie bewusst Information, die irreführende Signale gibt, verbreitet.“ Die Bank hafte für den Schaden der Kläger.

Im vorliegenden Fall hat ein Ehepaar auf Anraten des AWD nach 2003 Immofinanz- und Immoeast-Aktien gekauft. Der Berater schilderte ihnen die Papiere als „konservative und gemütliche Veranlagung“. Als die Kurse 2007 nach unten tendierten, wollte das Ehepaar aussteigen. Aber der Berater meinte, hinter den Aktien stünden „echte“ Immobilien, die Kurse würden sich wieder fangen. Daraufhin verkauften die Anleger nicht.

Bank haftet für Beratungsfehler

Der Rest ist bekannt und beschäftigt seit Jahren die Justiz: Die CPB soll ab 2006 über Töchter Immofinanz- und Immoeast-Aktien gekauft haben. Das Geld soll aus Kapitalerhöhungen der Töchter gekommen sein. Das Volumen des Aktienbestands soll nahezu eine Mrd. Euro betragen haben – bei einem Eigenkapital der CPB von 165 Mio. Euro. Als die Kurse zu fallen begannen, kam das System ins Wanken. Innerhalb weniger Wochen stürzte der Kurs der Immofinanz-Aktie im Herbst 2008 auf 28Cent. Der Höchststand lag im April 2007 bei 12,54 Euro.

In einem Teilaspekt um Aktienoptionsgeschäfte wurde der einstige Chef der CPB, Karl Petrikovics, im April nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Haft verurteilt. Auch andere Ex-Manager erhielten Haftstrafen. Das „große“ Strafverfahren um Betrug, Untreue und Marktmanipulation, das Kleinanlegerschäden betrifft, ist noch ausständig. Dem Ehepaar ist laut Kainz ein Schaden von einigen hunderttausend Euro entstanden, den die Aviso Zeta Bank erstatten muss. Wenn, wie der Anwalt hofft, das Urteil auch in der von ihm erwarteten Berufung hält.

Das Verfahren ging schon durch alle Instanzen. Der Oberste Gerichtshof hat die Causa an das Handelsgericht zurückverwiesen. Dieses stützte sich nun auf einen Grundsatzbeschluss des OGH („Die Presse“ berichtete am 29. 1.). Demnach kann eine Bank für Beratungsfehler ihres Vertriebspartners haftbar gemacht werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.07.2013)

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