Styrian Spirit: OGH reduziert Haftstrafe für Kulterer auf zwei Jahre

OGH: Zwei Jahre Haft für Ex-Hypo-Chef Kulterer
OGH: Zwei Jahre Haft für Ex-Hypo-Chef KultererAPA/GERT EGGENBERGER
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Der Ex-Hypo-Chef und Manager Xander hatten der Fluglinie ein Jahr vor der Pleite eine unbesichterten Kredit über zwei Mio. Euro gewährt.

Untreueurteile gegen die früheren Manager der notverstaatlichten Kärntner Hypo, Wolfgang Kulterer und Gert Xander, sind am Dienstag vom Obersten Gerichtshof in Wien bestätigt, aber leicht herabgesetzt worden. Die beiden Ex-Manager hatten der maroden Fluglinie Styrian Spirit 2005 einen unbesicherten Kredit über zwei Millionen Euro gewährt, 2006 kam die Pleite der Airline. Vom OGH bekam Kulterer nun zwei Jahre unbedingt aufgebrummt, Xander 21 Monate unbedingt. Kulterer kämpft nach eigenen Worten aber weiter und will vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Der Richter Franz Zehetner begründete das leicht gesenkte Urteil für Kulterer damit, dass dieser unter anderem bereits 3,5 Jahre wegen der Hypo-Vorzugsaktiencausa von 2004 absitzen wird müssen. Kulterer will hier einen Haftaufschub bis Ende Jänner erwirken, ein Gutachten nach einer Untersuchung dieser Tage werde noch in der laufenden Woche erstellt, sagte Kulterer zur APA. Insgesamt haben sich die Haftstrafen Kulterers nach heutigem Stand auf 5,5 Jahre erhöht.

Kulterer will vor Menschengerichtshof gehen

Der Ex-Hypo-Vorstandschef und -Aufsichtsratsvorsitzende gab sich nach dem Urteil zerknirscht aber kämpferisch: Er wolle vor den Menschenrechtsgerichtshof ziehen, er verstehe die Ausführungen des Gerichts nicht. "Jeder Banker hätte den Kredit an die Styrian zum damaligen Zeitpunkt gegeben. Es war ein Unternehmen des Landes Kärnten", erklärte Kulterer. Er kritisierte weiter, dass im Hypo-Komplex offenbar derzeit nur Dinge vor 2006, "von vor der Zeit der Bayern", aufgearbeitet würden. "Aber auch das wird noch Thema werden, genau so wie die Notverstaatlichung", sagte Kulterer. Insgesamt sei das Urteil eine weitere negative Überraschung für ihn. Die Bayernzeit in der Hypo würde auch noch aufgearbeitet werden, dann werde man "die Dinge anders sehen".

Die Manager hatten nach dem erstgerichtlichen Schöffenurteil in Klagenfurt Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Die Vertreterin der Generalprokuratur sprach vor dem heutigen Urteilsspruch in der Verhandlung von einer Kreditvergabe an eine Airline "im Sturzflug, der den Angeklagten bewusst war". Der Nichtigkeitsbeschwerde als auch der Berufung sei daher kein Erfolg zu gewähren. Auch die Kritik der Angeklagten an der Beweiswürdigung des Erstgerichts sei unzulässig.

Anwalt: "Kein Schädigungsvorsatz"

Sich darauf zu verlassen, dass eine vom damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider angekündigte Landeshaftung "schon noch irgendwie kommen wird", sei nicht maßgeblich für das Urteil – eine Besicherung eines Kredites müsse zum Zeitpunkt des Mittelabflusses gegeben sein, stellte die Generalanwältin fest. Auch habe die "pro forma wirkende Einhaltung der bankinternen Abwicklung wohl nur illustrative Bedeutung" gehabt.

Kulterer-Anwalt Ferdinand Lanker meinte, das Urteil des Erstgerichts sei aufzuheben. Die Kreditvergabe sei geprüft und der Kredit daher zu vergeben gewesen. Der "Untreuebegriff" sei im Styrian-Spirit-Fall sehr weit ausgelegt worden. Weder Kulterer noch Xander hätten einen Konkurs je für möglich gehalten, Kulterer habe nie einen Schädigungsvorsatz gehabt und vor allem habe es die Zusage zu einer Haftungserklärung seitens des Landes Kärnten durch Haider gegeben.

Vor allem hätten die Angeklagten sicher die Hypo nicht wissentlich geschädigt. "Da hätten sie wissen müssen, dass Jörg Haider die Haftungszusage nicht einhalten wird – nach seiner Weisung zur Kapitalerhöhung (über vier Mio. Euro vor der Kreditvergabe, Anm.)", argumentierte Lanker.

(APA)

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