Ex-Chefs der Kärntner Hypo bekennen sich nicht schuldig

APA/GERT EGGENBERGER
  • Drucken

Vier ehemalige Vorstände müssen sich wegen eines Deals mit Vorzugsaktien aus dem Jahr 2006 wegen Untreue und Bilanzfälschung vor dem Schöffengericht verantworten

Mit einem großen Medienrummel hatte am Landesgericht Klagenfurt ein neuer Prozess rund um die Begebung von Vorzugsaktien der Hypo-Leasing begonnen. Angeklagt sind die ehemaligen Hypo-Alpe-Adria-Vorstände Wolfgang Kulterer, Siegfried Grigg und Tilo Berlin sowie Ex-Leasing-Vorstand Josef Kircher und die Flick-Stiftung. Der Prozess ist vorerst bis 15. Jänner anberaumt.

Die vier ehemalige Vorstände der Kärntner Hypo Alpe-Adria-Bank müssen sich wegen eines Deals mit Vorzugsaktien der Hypo Leasing aus dem Jahr 2006 vor dem Schöffengericht verantworten. Die Anklage wurde wegen Untreue erhoben, die Schadenssummen reichen bei den einzelnen Angeklagten von knapp 900.000 bis acht Millionen Euro. Drei Angeklagte sind auch noch wegen Bilanzfälschung angeklagt.

Der Anwalt der Hypo Alpe Adria als Privatbeteiligter hat den Schaden deutlich höher beziffert als der Staatsanwalt. Der Hypo-Kärnten-Anwalt Thomas Kralik erklärte, die Anklage gehe "zugunsten der Angeklagten zu Unrecht davon aus", dass die Refinanzierungsmittel vom Schaden abzuziehen seien, erklärte Kralik. Hätte man die durch die Vorzugsaktien aufgebrachten Mittel nicht als Eigenmittel ausweisen dürfen, wäre auch die Ausweitung des Geschäfts nicht möglich gewesen, erklärte der Anwalt. Daher bezifferte er den Schaden bei der Hypo International mit 26,56 Mio. Euro für Kircher, mit 9,68 Mio. Euro für Kulterer , mit 2,87 Mio. Euro für Grigg, mit 2,65 Mio. Euro für Berlin und mit 2,5 Mio. Euro für die Flick Privatstiftung. Dazu käme ein weiterer Verlust bei der Hypo Leasing, die heute Heta Asset Management GmbH heißt, von 145.000 Euro durch Kircher und 100.000 Euro durch Kulterer.

Kernkapital muss der Bank gehören

Im Zuge des Deals hat die Hypo International der Hypo Leasing 100 Mio. Euro für Vorzugsaktien bezahlt. Diese sollten am Markt angeboten werden, um die schwache Eigenkapitaldecke der Bank zu verbessern. „Doch niemand wollte die Aktien ohne Absicherung“, erklärte der Staatsanwalt Robert Riffel . Daher sei die Aktienausgabe mit einer Put-Option versehen worden. Dadurch hätten die Aktionäre ihr Geld jederzeit zum Nominalwert - unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Bank - zurückfordern können. „Kernkapital hat aber die Eigenschaft, dass dieses jederzeit und uneingeschränkt der Bank zur Verfügung steht“, sagte der Staatsanwalt.

Die Schadenssumme bezifferte Staatsanwalt Robert Riffel in seinem Plädoyer mit gut 5,1 Mio. Euro. Die Verantwortung dafür ist laut Riffel unterschiedlich aufgeteilt: Bei Kircher seien es 5,1 Mio. Euro, bei Kulterer drei Mio. Euro, bei Grigg 895.000 und bei Berlin 73.000 Euro. Weiters sei der Kärntner Hypo ein zusätzlicher Schaden durch die unternehmensschädigende Auszahlung einer Sonderdividende in der Höhe von 2,5 Mio. Euro entstanden, sagte Riffel.

Böhmdorfer: "Gutachten eine Katastrophe"

Alle Angeklagten nicht schuldig bekannt. Die Verteidiger forderten Freisprüche. Der Anwalt von Ex-Vorstand Wolfgang Kulterer, Dieter Böhmdorfer, kündigte darüber hinaus einen Wiederaufnahmeantrag des Verfahrens um den ersten Vorzugsaktien-Deal aus 2004 an. Der Ex-Justizminister bezeichnete das Gutachten, auf das sich die Anklage stütze, eine Katastrophe. So seien die einzelnen Begriffe, wie Eigenkapital, Eigenmittel und Kernkapital durcheinandergebracht worden, kritisierte Böhmdorfer. So schade eine Kündigungsmöglichkeit, wie sie die Put-Option ist, nicht der Eigenschaft als Eigenkapital.

Josef Herbst als Verteidiger von Siegfried Grigg schloss sich der Einschätzung seines Vorredners an bezüglich der Put-Option an. Die einzige Behörde, die so feststellen könne, dass die Mittel aufgrund der Put-Option keine Eigenmittel seien, sei die Finanzmarktaufsicht, sagte Herbst. "Und hier gibt es bis heute keinen Bescheid", erklärte er. Der Verteidiger bezweifelte auch die Schadensberechnung.

Martin Nemec als Vertreter der Flick Privatstiftung stellte die Frage, warum gerade seine Mandantin als einziger Investor nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz auf der Anklagebank sitze. Der Staatsanwalt hatte dies mit der Doppelrolle von Kulterer als Kärntner-Hypo-Vorstand und als Stiftungsvorstand begründet. Die Verträge seien von Kulterer nicht unterschrieben worden, dieser habe damit auch keine Rechtshandlung gesetzt, entgegnete der Verteidiger. Kulterer habe lediglich in der Vorstandssitzung der Stiftung für das Investment gestimmt.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.