Palmers: Kranke Verkäuferinnen "ausspioniert"?

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Die Arbeiterkammer (AK) erhebt Vorwürfe gegen Palmers: Das Unternehmen habe zwei Verkäuferinnen im Krankenstand Detektive nachgeschickt und die Mitarbeiterinnen entlassen, weil sie außer Haus gesehen worden waren.

Der Wäschekonzern bestätigte nun den Einsatz eines Detektivs: Es habe gegen eine Mitarbeiterin „konkrete Verdachtsmomente im Hinblick auf einen Krankenstandsmissbrauch“ gegeben. So habe sie den Krankenstand indirekt angekündigt. Sie sei dann beim Einkaufen und in einem Kaffeehaus gesehen worden. Zur „Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs“ sei dieser „Ausflug“ nicht nötig gewesen.

„Schnüffeln“ kann legal sein

Der Konzern erklärte auch, nur in absoluten Ausnahmefällen einen Detektiv zu beauftragen. Laut Judikatur darf ein Arbeitgeber das auch tatsächlich, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass jemand eine Krankheit nur vortäuscht. Wird ein Krankenstandsmissbrauch nachgewiesen, droht dem Arbeitnehmer nicht nur die Entlassung, sondern es kann ihm sogar der Ersatz der Detektivkosten aufgebrummt werden.

Auf einem anderen Blatt steht, welche Konsequenzen es haben kann, wenn jemand, der wirklich krank ist, sich nicht so schont, wie er sollte. In der ORF-Fernsehsendung „Bürgeranwalt“ erklärte der WU-Arbeitsrechtsprofessor Franz Marhold, für ihn sei die Frage, ob jemand, der kein Ausgehverbot habe, im Krankenstand in ein Café oder einkaufen gehe, irrelevant; entscheidend sei allein, ob solche Wege dem Genesungsprozess abträglich seien oder nicht. Generell darf man im Krankenstand nichts tun, was den Heilungsverlauf nachteilig beeinflusst. Nur wenn das nachgewiesen werden kann, wird ein Einkaufsbummel in einem – an sich berechtigten – Krankenstand als Entlassungsgrund infrage kommen.

In einem Fall hat Palmers der Mitarbeiterin ihre Ansprüche ausbezahlt, im zweiten ist die Klage auf Abfertigung und Kündigungsentschädigung noch anhängig. (APA/cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.12.2013)

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