Ist der Betriebsübergang der AUA auf die eigene Tochter Tyrolean rechtens? Das Oberlandesgericht hat das Verfahren, das diese Frage klären soll, unterbrochen.
Wien. Mit dem Betriebsübergang auf die Regionaltochter Tyrolean hat die AUA 2012 einen spektakulären Schritt zur Sanierung der Fluglinie gesetzt. Die endgültige Klärung, ob diese Maßnahme, die vom Bordbetriebsrat und Gewerkschaft vehement bekämpft wird, rechtens ist, wird allerdings bis 2015 dauern. Denn das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat am Dienstag entschieden, die Untersuchung in zweiter Instanz zum Betriebsübergang zu unterbrechen. Wie die „Presse" erfuhr, will das OLG zunächst auf die Beurteilung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) warten.
Der EuGH befasst sich - auf Bitten des OGH - mit der Frage der Nachwirkung des alten Bord-Kollektivvertrags. Mit dem Betriebsübergang wurde der für die AUA äußerst teure Bord-KV ausgehebelt.
Das Arbeits- und Sozialgericht hat im September in erster Instanz den Betriebsübergang als nicht rechtens erklärt. Die AUA legte Rekurs ein. Mit einem neuen Bord-KV würden die Rechtsstreitigkeiten obsolet. Er wird gerade ausverhandelt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.01.2014)