Die Richter am Verwaltungsgerichtshof geben drei Beschwerden gegen die Genehmigungen statt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Genehmigung für den Semmering-Basistunnel aufgehoben. Die Richter gaben zumindest drei Beschwerden gegen die Bewilligung statt, wie der Gerichtshof am Montag mitteilte. Das Verkehrsministerium hatte für den Bau grünes Licht gegeben, dagegen waren vier Beschwerden beim VwGH eingegangen.
Die Umweltorganisation "Alliance for Nature" habe zu Recht kritisiert, dass zumindest ein von der Behörde beigezogener Sachverständiger nicht berechtigt war, Gutachten nach dem Eisenbahngesetz zu erstellen. Bei einem Anrainer wurde die mögliche Lärmbelästigung an der falschen Stelle und nach falscher Methode erhoben. Unklar sei auch die Auswirkung auf deren Bio‐Permakulturanlage. Schließlich sei für die Deponie Longsgraben zur Ablagerung des Tunnelausbruchs ein gesondertes abfallrechtliches Verfahren nötig, die Bewilligung nach dem Eisenbahngesetz war nicht zulässig, urteilte der VwGH.
(APA)