Klage wegen Chefpostenbesetzung bei AMS-Wien abgewiesen

APA/HERBERT PFARRHOFER
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Die Klägerin wollte Schadenersatz wegen einer von unsachlichen Motiven geleitete Entscheidung von Sozialminister Hundstorfer.

Die Bestellung der neuen Landesgeschäftsführung des Wiener Arbeitsmarktservice (AMS) sorgte 2012 für viel Wirbel: Nun wurde die Schadenersatzklage der unterlegenen Bewerberin Ingeborg Friehs gegen das Sozialministerium vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien in erster Instanz abgewiesen, wie das Ministerium am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Friehs, damals Stellvertreterin der Wiener AMS-Geschäftsführerin Claudia Finster, hatte sich Mitte 2012 um Finsters Nachfolge beworben. Allerdings wurde ihr die damalige Abteilungsleiterin im Sozialministerium, Petra Draxl, vorgezogen. Friehs, die in Interviews immer wieder von einer politisch motivierten Entscheidung und starkem Druck auf ihre Person sprach, hatte daher eine Schadenersatzklage über 230.000 Euro gegen das AMS und die Republik Österreich eingebracht. Der Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) und die Wiener Vizebürgermeisterin Renate Brauner (SPÖ) hatten Interventionsvorwürfe stets zurückgewiesen.

Friehs' Schadenersatzklage wurde nun abgewiesen. "Das Gericht geht von der Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Mitglieder des Verwaltungsrates aus und schließt auch eine von unsachlichen Motiven geleitete Entscheidung von Sozialminister Hundstorfer dezidiert aus", heißt es in der Aussendung des Ministeriums. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(APA)

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