Spielautomaten sollen zum Spielerschutz an das BRZ angeschlosen werden. Die Casinos erwarten Kosten in zweistelliger Millionenhöhe.
Aufregung bei den Casinos Austria. Durch das neue Glücksspielgesetz, das ab Juli die Anbindung aller Spielautomaten ans Bundesrechenzentrum (BRZ) vorsieht, wähnt Spielbankenplatzhirsch in einer nun vom Finanzministerium vorgelegten Verordnung eine "Lex Novomatic" und sieht sich in seiner Existenz bedroht. Novomatic wiederum ist erfreut.
Hauptkritikpunkt der Casinos Austria ist, dass in Zukunft alle Automaten, auch die in den Spielbanken der Casinos, mit dem BRZ verbunden werden sollen, schreibt die deutsche "Zeit" online unter Berufung auf die Stellungnahme der Casinos zum Verordnungsentwurf. Im BRZ könnte genau verfolgt werden, was wo gespielt wird; Argument dafür ist der Spielerschutz. Es gebe aber nur ein Unternehmen, das diese Vorgabe für neue Geräte, die ab 1. Juli 2014 in Betrieb genommen werden, gewährleisten könne: der niederösterreichische Automatenkonzern Novomatic.
Casinos müssen ein Drittel umgestellen
Zwei Drittel der rund 2000 Maschinen, die derzeit in den Casinos stehen, stammen nämlich aus der Produktion von Novomatic. Bei Inkrafttreten der Bestimmung bliebe den Casinos also nichts anderes übrig, als bis Mitte 2015 rund 60 Prozent und bis Mitte 2017 die meisten anderen Automaten auszutauschen.
Die Kosten bezifferten die Casinos mit 38 Mio. Euro, plus Kosten für die Umrüstung und den Verwaltungsaufwand. Dazu kämen Rückgänge bei den Einspielergebnissen von bis zu 30 Prozent oder rund 40 Mio. Euro. Dies wäre "betriebswirtschaftlich für die Casinos Austria AG nicht verkraftbar und somit jedenfalls verfassungsrechtlich bedenklich", schreiben sie laut "Zeit". Der Konzern ortet eine "offensichtliche Begünstigung eines österreichischen Marktteilnehmers und Produzenten durch auf ihn zugeschnittene technische Vorschriften", was EU-rechtlich bedenklich sei.
Zertifizierung von Automat und Programm
Eine der "international vollkommen unüblichen Bestimmungen" sei die Zertifizierung von Automaten. Es würde nicht mehr genügen, dass einzelne Komponenten genehmigt sind. Jeder Glücksspielautomatentyp und jedes Spielprogramm müsste in Verbindung mit dem System geprüft werden.
Novomatic freilich sieht das ganz anders. "Aus Gründen der damit erzielbaren höheren Effizienz der Überprüfbarkeit des Jugend- und Spielerschutzes sowie der Steuerleistungen" sei die Verordnung des Finanzministeriums zu begrüßen, so der Konzern am Dienstag in einer Aussendung. "Jede andere ordnungspolitische Vorgangsweise würde dem europarechtlich geforderten Kohärenzgebot widersprechen."
Die Landesautomaten - in Österreich ist das Zocken in Spielhallen der Bundesländer separat geregelt - der Novomatic-Tochter Admiral seien bereits seit 1. August 2013 ans Bundesrechenzentrum angebunden. Damit setze der Konzern "neue Maßstäbe im Spielerschutz und der Suchtprävention". Die technische Anbindung basiere auf dem von der Gaming Standard Association (GSA) freigegebenen Protokoll G2S, das international von führenden Automatenherstellern unterstützt werde.
(APA)