Crowdfunding: Zorn über AK-Kritik

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Die Betreiber österreichischer Crowdfunding-Plattformen weisen die Kritik der Arbeiterkammer zurück, dass Risken nicht klar dargestellt werden.

Wien. Die EU hält es für ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Unternehmertum. Die österreichische Arbeiterkammer hingegen fürchtet und bangt um die Sicherheit der Kleininvestoren und hat letzte Woche eine 60 Seiten starke Studie über die Risken und Nebenwirkungen von Crowdfunding präsentiert.

Diese in Österreich noch relativ junge Finanzierungsform von Start-ups beruht auf dem Prinzip der Macht der Masse. Viele Anleger investieren kleine Summen in ein Unternehmen und unterstützen es damit in der heiklen Anfangsphase.

Entweder erhalten die Kleinanleger im Gegenzug Geschenke, oder sie beteiligen sich tatsächlich am Unternehmen und bekommen eine Rendite, wenn das Unternehmen Gewinn abwirft.

Definitiv ein Risikoinvestment

„Wenn“ ist hier das entscheidende Wort. Denn das Risiko, dass es das Start-up nicht in die Gewinnzone schafft, ist relativ hoch.

Hier hakt die Kritik der Arbeiterkammer ein: Die Crowdfunding-Plattformen würden nicht ausreichend auf dieses Risiko hinweisen. Fragt man in der Abteilung für Konsumentenschutz nach, welche Plattformen denn eindeutige Hinweise vermissen lassen, bekommt man allerdings eine ausweichende Antwort. „Das Ziel unserer Studie war es nicht, ein Ranking der Plattformen zu erstellen, sondern allgemein auf die Risken hinzuweisen. Es sollte einen einheitlichen rechtlichen Rahmen geben“, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung für Konsumentenschutz der AK.

Die österreichische Crowdfunding-Szene reagierte am Dienstag mit einer Aussendung, die die Studie der AK als unqualifiziert zurückweist. Man vermische zum Beispiel reine Spendenportale mit Plattformen, auf denen Geld investiert werde. „Das ist, als ob man für ,Licht ins Dunkel‘ Anlegerschutz fordern würde“, sagt Reinhard Willfort, Betreiber der Crowdfunding-Plattform 1000x1000.

Kein typischer Sparbuchsparer

An sich begrüße die Szene die Bemühungen, für die Plattformen ein einheitliches Regelwerk zu schaffen. Allerdings mangle es auch jetzt keineswegs an deutlich platzierten Hinweisen, dass die Kleinanleger ihr Investment verlieren könnten.

Crowdfunder seien außerdem nicht blauäugig. „Das ist nicht der typische Sparbuchsparer, dem es um eine sichere Anlage geht. Crowdfunder wollen mit ihrem Investment etwas bewegen und kennen sich mit riskanteren Anlageformen wie Aktien aus“, sagt Willfort Fälle von Anlegern, die sich von einer der Plattformen schlecht informiert fühlen, gebe es tatsächlich keine, gesteht man bei der AK ein.

Am 31. März bekommt die Debatte neue Nahrung. Dann wird die Regierung die Überarbeitung der rechtlichen Bestimmungen für Crowdfunding präsentieren.

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