Wie die BA-CA 700 Mio. Euro steuerfrei verdienen kann

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Privatstiftungen sind beim Immobilienbesitz doppelt begünstigt. Das kritisiert der Steuerrechtsprofessor Werner Doralt.

WIEN. Die Bank-Austria Creditanstalt (BA-CA) verkauft einen Großteil ihres Immobilienvermögens im Wert von vermutlich rund 700 Mio. Euro, berichtete das „Profil“. Allerdings erfolgt der Verkauf nicht ganz freiwillig, sondern auf Druck der italienischen Konzernmutter UniCredit.

Der Clou an der Sache: Wenn die Anwälte der Bank sich geschickt anstellen, wird für den Verkaufserlös kein Cent Steuer zu bezahlen sein, sagte der Wiener Steuerrechtsprofessor Werner Doralt im Gespräch mit der „Presse“.

Das funktioniert so: Vor neun Jahren und knapp vor der Übernahme durch die HypoVereinsbank (HVB) hat der damalige BA-CA-Chef Gerhard Randa die Industriebeteiligungen und den Immobilienbesitz der Bank in zwei Privatstiftungen verschoben, und zwar in die B & C Privatstiftung und die Immobilien Privatstiftung.

Damit schlug Randa zwei Fliegen mit einer Klappe. Erstens hatte er der HVB (und später der UniCredit) einige Beteiligungen an attraktiven Industrieunternehmen wie Lenzing oder Porr entzogen. Zweitens lag der wertvolle Immobilienbesitz in einer Holding, die wiederum von der Immobilienstiftung kontrolliert wurde.

Doppeltes Privileg der Stiftung

Das hat für die BA-CA einen doppelten Vorteil: die Mieterlöse der Immobilien werden unabhängig von ihrer Höhe nur mit 25 Prozent besteuert, und wenn die Stiftung sie verkauft (und den Verkaufserlös behält), fällt gar keine Einkommensteuer an.

Doralt kritisiert dieses doppelte Privileg der Privatstiftung beim Immobilienbesitz schon seit längerem in der juristischen Fachpresse, zuletzt 2006 in einem Beitrag für „Recht der Wirtschaft“. Denn wenn die Steuerbegünstigungen für die Privatstiftung den Grund haben soll, das Abwandern von Kapital ins Ausland zu verhindern, dann sei es doch unlogisch, dieses Privileg auch auf unbewegliches Vermögen zu erweitern. „Wohin soll die Immobilien denn abwandern?“, lautete somit Doralts rhetorische Frage an die „Presse“.

Genau genommen gehören die Immobilien nicht mehr der BA-CA, sondern eben der Stiftung, die der Bank dafür Genussrechte einräumt. Und um die geht es bei der Frage, ob beim Verkauf der BA-CA-Immobilien Steuer anfällt.

„Man weiß nicht, welcher Art die Rechte sind, die die Stiftung einräumt“, sagte Doralt. Wenn diese Rechte nach der Art von Mieterträgnissen gehandelt werden, also zum Beispiel wie ein Dividendenanspruch verkauft werden, dann käme es laut dem Steuerrechtler zur Steuerpflicht.

Werden aber die Rechte, die die Stiftung derzeit der BA-CA einräumt, wie Vermögenswerte gehandelt, also wie Substanzpapiere (zum Beispiel Aktien), dann bliebe es bei der Steuerfreiheit.

AUF EINEN BLICK

Die BA-CA – konkret: die Immobilien Privatstiftung – verkauft Immobilien im Wert von rund 700 Mio. Euro.

Rechtlich sind die beiden BA-CA-Stiftungen von der Bank unabhängig. Faktisch haben sie ihr seit Gründung Ende der 90er im Wege von Genussrechten rund 220 Mio. Euro bezahlt.

Wie diese Genussrechte vertraglich gestaltet sind, gibt nun den Ausschlag, ob der Verkauf zu versteuern ist oder nicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.02.2008)

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