EU plant Veränderungen an Zinsertragssteuer

Die EU will vorhandene Steuerschlupflöcher zwischen den verschiedenen Ländern künftig noch besser stopfen. Derzeit überarbeitet die Kommission die Richtlinie zur Zinsbesteuerung, mit der seit 2005 verhindert werden soll, dass EU-Bürger ihr Geld am Fiskus vorbei im Ausland anlegen. Eine Harmonisierung von Zinsbesteuerung in den EU-Ländern sei aber nicht Ziel dieser Überarbeitung, sagen Experten.

Die EU-Richtlinie sieht ein automatisches Meldesystem für Zinsen von Sparguthaben oder Wertpapierkonten von natürlichen Personen vor. Wie eine Änderung der Richtlinie aussehen könnte, wollten Kommissionsexperten am Donnerstag nicht vorwegnehmen. Vorstellbar wäre etwa eine Einbeziehung der EU-Geldwäsche-Richtlinie in die Zinssteuer, da diese ein noch strengeres Informationssystem vorsieht.

Derzeit laufen Gespräche zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten. Ende 2008 will die EU-Behörde den Finanzministern einen Bericht in dieser Causa vorlegen. Änderungen an der Zinssteuer können die EU-Staaten nur einstimmig beschließen.

Österreich hat, ebenso wie Luxemburg und Belgien, eine Sonderregelung in der EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung. Während für die übrigen EU-Staaten ein verpflichtender Informationsaustausch gilt, können EU-Bürger in diesen drei Ländern ihr Geld noch anonym anlegen.

Auf die Kapitalerträge wird allerdings eine Quellensteuer von derzeit 15 Prozent erhoben - davon gehen Dreiviertel an die betreffenden Heimatländer der Anleger. Dieser Satz steigt mit 1. Juli auf 20 Prozent, am 1. Juli 2011 auf 35 Prozent. Kommt es zu Änderungen an der Zinssteuerrichtlinie, müssten voraussichtlich auch die bilateralen Übereinkommen mit den Nicht-EU-Staaten abgewandelt werden, erklärten Experten. Um Steuerschupflöcher in Europa zu verhindern, wurden nämlich auch Liechtenstein, der Schweiz, Monaco, Andorra und San Marino in das EU-Quellensteuersystem einbezogen.

(APA)

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