Post-Liberalisierung: Brüssel kritisiert Österreich

(c) AP (Jens Meyer)
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Die Republik muss sich ernsthafter auf die Öffnung des Marktes für Postdienstleistungen im Jahr 2011 vorbereiten.

BRÜSSEL/WIEN. Anfang dieser Woche haben alle 27 EU-Mitgliedstaaten wieder einmal Post aus Brüssel bekommen. Absender war EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, der die Regierungen aufforderte, mit der Liberalisierung der Postmärkte endlich ernst zu machen. Zur Erinnerung: Ab 2011 darf auch in Österreich jedes zugelassene Unternehmen sämtliche Dienstleistungen erbringen, die bis dahin der Österreichischen Post AG als ehemaligem Staatsmonopolisten vorbehalten sind.

Acht der 27 EU-Staaten mahnte McCreevy wegen spezieller Versäumnisse bei der Vorbereitung auf diese Marktöffnung – darunter auch Österreich, sagte ein Sprecher des EU-Kommissars auf Anfrage der „Presse“. „In Österreich sind die Briefkästen für Konkurrenten der Post noch nicht zugänglich genug“, sagte er. Das behindert schon jetzt den eingeschränkten Wettbewerb (die Post hat bis 2011 noch das Monopol für die Beförderung von Briefen unter 50 Gramm) und macht es etwaigen künftigen Konkurrenten der Post schwer, sich auf den Markteinstieg vorzubereiten.

Allerdings kommt im Zusammenhang mit der Postmarktliberalisierung ein deutlich heikleres Problem auf Österreich und die Post AG zu. Denn noch vor der Öffnung des Postmarktes muss Klarheit herrschen, ob die Leistungen der Post AG von der Umsatzsteuer befreit bleiben dürfen.

Das ist nämlich derzeit der Fall. Private Paketdienste, die schon jetzt in direkter Konkurrenz zur Post AG stehen, sind zur Gänze umsatzsteuerpflichtig. Die Post AG hingegen muss seit 2001 nur für nicht adressierte Massensendungen („An einen Haushalt“) Umsatzsteuer zahlen.

Das ist allerdings nicht nur ein Vorteil. „Im Moment hat die Post ja nur eine unechte Steuerbefreiung“, sagte Christian Wimpissinger, Steuerexperte bei Binder Grösswang Rechtsanwälte zur „Presse“. Denn schließlich darf die Post keinen Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit ihren steuerbefreiten Diensten machen. Sie bekommt also zum Beispiel jene Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurück, die sie für eine teure Sortieranlage oder neue Mopeds für die Briefträger bezahlen muss.

Post: „Preisstruktur adaptieren“

Alle EU-Länder dürfen ihre Postmonopolisten laut Artikel 132 der Sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie von der Umsatzsteuer befreien. Damit soll ihnen der „Universaldienst“ abgegolten werden. Also die unrentable Versorgung entlegener Gegenden, die sich rein private Konkurrenten nicht antun.

So richtig glücklich dürfte die Post AG über dieses Privileg aber nicht sein. Im Geschäftsbericht 2007 steht, die Post würde nach Ende der Umsatzsteuerbefreiung „versuchen, die Preisstruktur kundenseitig zu adaptieren – wobei die marktmäßige Durchführbarkeit nicht sicher gestellt ist.“

Auf gut Deutsch: Fällt für das Porto künftig Umsatzsteuer an, würde die Post versuchen, diese den Kunden umzuhängen. Sie gibt aber selber zu, dass das wegen der Konkurrenz anderer Firmen künftig nicht so leicht möglich wäre.

AUF EINEN BLICK

Die EU-Kommission hat dieser Tage alle EU-Staaten ermahnt, die Öffnung der Postmärkte energischer vorzubereiten.

Acht Länder wurden speziell gerügt – darunter auch Österreich. Der Grund: Die Briefkästen seien für die Konkurrenz der Post AG noch immer zu schwer zugänglich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.03.2008)

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