Hypo: Bundesländer-Garantien sind wertlos

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Österreichischen Bundesländern droht wegen Hypo-Gesetz eine Herabstufung des Ratings. Vom Totalverlust bei Hypo-Anleihen sind Kunden von Lebensversicherungen betroffen.

Wien. Österreich geht mit dem Sondergesetz für die Hypo Alpe Adria international einen Sonderweg. Denn es ist in Europa noch nie vorgekommen, dass mit Kärnten ein zahlungsfähiges Bundesland nicht zu seinen vertraglich fixierten Garantien steht. Das am Mittwoch vom Ministerrat fixierte Gesetz sieht vor, dass Käufer von nachrangigen Hypo-Anleihen mit einer Kärntner Garantie einen Totalverlust erleiden. In Summe geht es um 890 Millionen Euro.

Kurz danach senkte die US-Ratingagentur Standard & Poor's die Kreditausblicke von Wien, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark auf negativ. Dabei handelt es sich um ein Frühwarnsystem. Die Ratingagentur hat nun drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob die Ratings der Bundesländer herabgestuft werden. Zu beachten ist, dass Standard & Poor's nur Bundesländer bewertet, die selbst viel Geld an den Kapitalmärkten aufnehmen. Kärnten wird nicht geratet, denn das Land verschuldet sich über die Bundesfinanzierungsagentur.

Gläubiger werden klagen

Auch die Banken sind in Aufruhr. „Es macht einen Unterschied, ob ein Schuldner nicht zahlen kann, oder ob er nicht zahlen will“, sagte Bank-Austria-Chef Willibald Cernko der „Presse“: „Die Republik ist in Sachen Hypo jedenfalls auf bestem Weg, ihren Ruf als verlässlicher Schuldner zu verspielen.“

Bereits am Dienstagabend setzte Standard & Poor's die Kreditausblicke von sieben österreichischen Banken auf negativ. Denn das Sondergesetz sei als Zeichen zu werten, dass Österreich nicht mehr hinter den Banken stehe. Am Mittwoch sanken die Aktienkurse österreichischer Banken. Die obersten Raiffeisenchefs Walter Rothensteiner und Karl Sevelda schrieben der Regierung einen Brief. Darin heißt es, mit dem Gesetz werde fundamental in vertragliche Rechte eingegriffen. Es werde nachhaltig der Vertrauensschutz in Garantien österreichischer Gebietskörperschaften beschädigt.

Das Sondergesetz schlägt auch im Ausland hohe Wellen. In Deutschland erklärten mehrere Bundesländer, dass sie selbstverständlich zu den vereinbarten Garantien für Banken stehen. Käufer der nachrangigen Hypo-Anleihen waren Lebensversicherungen und Pensionskassen. Die Wiener Städtische ist mit 50 Millionen Euro betroffen, bei der Uniqa geht es um 34 Millionen Euro. Ein Uniqa-Sprecher erklärte, man werde „alle notwendigen rechtlichen Schritte prüfen und ergreifen“. Auch die Wiener Städtische will „zum Wohle unserer Lebensversicherungskunden“ alle Rechte wahren. Die Regierung erwartet eine Klagewelle. Laut Verfassungsjurist Heinz Mayer greife das Gesetz massiv in Eigentumsrechte ein. Er geht davon aus, dass die Inhaber der Hypo-Anleihen vor Gericht „gute Chancen“ haben werden. Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) meinte zu möglichen Klagen: „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.“

Grundlage für das Gesetz ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001. Demnach können Gläubiger zur Sanierung von Banken herangezogen werden. Auf Basis dieser Richtlinie schickte Island im Zuge der Finanzkrise mehrere Banken in die Pleite. Laut Justizminister Wolfgang Brandstetter haben sich auch in Irland, Spanien und in den Niederlanden die Gläubiger an Bankensanierungen beteiligt.

Doch der Unterschied zu diesen Ländern ist, dass es bei den Hypo-Anleihen eine Garantie von Kärnten gibt. Schützenhilfe erhält die Regierung von der Nationalbank. Diese meint, dass die Regierung glaubhaft versichert habe, dass es sich bei der Hypo-Aktion um einen Einzelfall handelt. Dies zeige, dass von der Unabhängigkeit der Nationalbank nicht viel zu halten sei, ärgern sich die Banken. Der Nationalbank-Vorstand besteht aus zwei ÖVP- und SPÖ-Leuten.

Kärnten putzt sich ab

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) ist über die im Gesetz fixierte Löschung der Landeshaftung erfreut. Im Falle von Klagen müsse laut Kaiser der Bund geradestehen. Das Gesetz sieht auch vor, dass die staatliche Bankenhilfe von 15 Mrd. Euro auf 22 Mrd. Euro aufgestockt wird. Damit rüstet man sich für weitere Kosten, die im Zuge der Hypo-Sanierung entstehen können. Im Gesetz ist weiters geregelt, dass die BayernLB von früheren Hypo-Krediten 800 Mio. Euro nicht zurückbekommt. Und die Hypo-Abbaugesellschaft soll nicht im September, sondern erst im November errichtet werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.06.2014)

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