Korruption: René Benko ist ein verurteilter Mann

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Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil gegen Immobilien-Tycoon René Benko und seinen Steuerberater Michael Passer wegen „versuchter verbotener Intervention“ bestätigt.

Wien. Dieter Böhmdorfer ist kein Mann, der durch sein strahlendes Lächeln besticht. An diesem heißen Montag stand dem ehemaligen Justizminister und nunmehrigen Rechtsanwalt aber nichts als Ärger und Enttäuschung im Gesicht. Sein Mandant, René Benko, bleibt nämlich ein rechtskräftig verurteilter Mann. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Verurteilung des Immobilien-Tycoons und seines Steuerberaters Michael Passer bestätigt. Beide wurden in erster und zweiter Instanz zu einem Jahr bedingter Haft wegen „versuchter verbotener Intervention“ verurteilt.

OGH-Präsident Eckart Ratz, der selbst den Vorsitz des 17. Senats führte, sorgte – wie oft – für eine Überraschung: Er verwarf die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur und gab dem Antrag der Verurteilten auf Erneuerung des Strafverfahrens – wegen Willkürlichkeit und schweren Verstößen gegen die Menschenrechtskonvention – nicht statt.

„Musterfall von Korruption“

In der Causa, die Erstrichterin Marion Zöllner als „Musterfall von Korruption“ bezeichnet hatte, geht es um Folgendes: Benko, so der Vorwurf der Korruptionsstaatsanwaltschaft, soll seinen Steuerberater Passer 2009 beauftragt haben, ein Steuerverfahren gegen eine italienische Tochter von Benkos Signa-Holding zu beschleunigen und zu einem für Benko positiven Abschluss zu bringen. Dazu sollte der kroatische Ex-Premier Ivo Sanader eingeschaltet werden, der über gute Kontakte in Italien – unter anderem zu Ex-Premier Silvio Berlusconi – verfügte. Sanader wurden dafür 150.000 Euro in Aussicht gestellt. Die Sache kam ins Rollen, als die Justiz bei einer Razzia im Zuge der Ermittlungen gegen Sanader einen Vertrag zwischen Passer und Sanader sicherstellte („Die Presse“ berichtete exklusiv am 17. 10. 2012). Benko, Passer und Sanader kennen einander seit Langem.

Böhmdorfer konnte weder in Benko, noch in Passer und in Sanader einen Beitragstäter erkennen. Berlusconi hätte zwar den Einfluss (auf die Steuerbehörde, Anm.) gehabt, er komme aber als Täter auch nicht infrage. Das Geld sollte Sanader bekommen.

Die Generalprokuratur hat das Urteil kritisch gesehen und eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes eingebracht. Der Generalanwalt der Generalprokuratur, Harald Eisenmenger, kritisierte die Verurteilung heftig und argumentierte parallel zu Böhmdorfer. „Wenn ein Steuerverfahren rasch und positiv erledigt wird, ist das noch keine Pflichtverletzung durch einen Beamten“, so Eisenmenger. Da müsste man ja allen Menschen, die bei einem Amt vorsprechen, Bestechung unterstellen. Es gebe in der Causa daher keine Indizien für ein „pflichtwidriges Amtsgeschäft“.

Keine Willkür

Ratz fand die Vorgangsweise der Generalprokuratur bemerkenswert – dass sie Partei gegen das Urteil ergriff. Der OGH-Präsident meinte abschließend, es sei mehr als ausreichend, wenn man jemanden auffordere, etwas zu unternehmen, damit ein Steuerverfahren günstig ausgehe. „Willkür ist das wirklich nicht.“ Benko bleibt nur der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ob er das tun werde, ließ Böhmdorfer offen. „Wir müssen jetzt einmal nachdenken“, sagte der Anwalt nach der Urteilsverkündung zur „Presse“.

Ob sich die Verurteilung auf Benkos Geschäfte auswirkt, wird sich zeigen. Die von ihm 1999 gegründete Signa-Gruppe hat sich eigenen Angaben zufolge zur größten österreichischen Immobiliengruppe in privater Hand entwickelt. Das Immobilienportfolio soll in Summe rund sechs Mrd. Euro ausmachen.

Hierzulande wurde Signa mit dem Goldenen Quartier in der Wiener Innenstadt bekannt. In Deutschland kaufte Benko die Sport- und Luxuskaufhäuser des Karstadt-Konzerns, unter anderem das KaDeWe in Berlin und den Oberpollinger in München.

Als Financiers gelten der griechische Reeder und Kunstmäzen George Economou sowie der israelische Geschäftsmann Beny Steinmetz. Vor einem Jahr zog sich Benko aus der operativen Führung der Signa-Gruppe an die Spitze des Beirats zurück. Diesem gehören unter anderem Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Ex-Vizekanzlerin Susanne Riess (Exfrau von Passer) an.  (eid)

Auf einen Blick

Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil gegen den Immobilieninvestor René Benko und seinen Steuerberater Michael Passer bestätigt. Die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur wurde verworfen, die Anträge der Verurteilten auf Erneuerung des Verfahrens wurden abgewiesen. Benko und Passer wurden wegen des „Versuchs der verbotenen Intervention“ in einem Steuerverfahren in erster und zweiter Instanz zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.08.2014)

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