Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern soll attraktiver werden

(c) AP (Diether Endlicher)
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Beteiligungen von Mitarbeitern sind in Österreich bisher kein großer Erfolg. Finanzminister Molterer verspricht Erleichterung - die Gewerkschaft ist skeptisch.

Wien (b.l.). In Österreich sind Mitarbeiterbeteiligungen kein Renner: Sechs Prozent der Arbeitnehmer sind am Kapital ihres Unternehmens beteiligt, ebenso viele erhalten eine Gewinnbeteiligung. Kapitalbeteiligungen gibt es vor allem bei großen börsenotierten Firmen (OMV, Voestalpine, Erste Bank, Wiener Städtische). In anderen europäischen Ländern, etwa Frankreich oder Großbritannien, sind diese Anteile deutlich höher.

Einen Grund sieht die Steuerberaterin Emilie Janeba-Hirtl von TPA Horwath in der geringen steuerlichen Attraktivität in Österreich. Der Freibetrag für die verbilligte Abgabe von Aktien an Mitarbeiter betrage 1460 Euro pro Jahr, stellte sie bei einer Diskussion mit Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) am Montagabend fest. In Slowenien liegt dieser Betrag bei 5000 Euro. Molterer versprach, ihn im Zuge der Steuerreform 2010 zu erhöhen. Auf eine genaue Zahl ließ er sich nicht festlegen.

Zu hoher Steuersatz?

Janeba-Hirtl kritisierte auch, dass Gewinnbeteiligungen mit bis zu 50 Prozent Einkommensteuer belegt würden. Hier brauche man eine Steuererleichterung, forderte sie. In die gleiche Kerbe schlug Erste-Bank-Chef Andreas Treichl, dessen Mitarbeiter über Aktien fünf Prozent am Unternehmen halten. Er würde auch gern mehr steuerbegünstigte Prämien an alle Mitarbeiter ausschütten. Molterer erteilte diesem Wunsch eine Absage: Sonst könnte man jede Gehaltserhöhung „Prämie“ nennen und Steuer sparen. Über eine Steuerbegünstigung für Gewinnbeteiligungen werde verhandelt.

Treichl und Vienna-Insurance-Group-Chef Günter Geyer glauben, dass sich Arbeitnehmer mit Mitarbeiterbeteiligung stärker mit dem Unternehmen identifizieren. Molterer sieht in Mitarbeiterbeteiligungen aber „kein Allheilmittel“: Grundsätzlich müsse man argumentieren, warum man Teile des Einkommens steuerlich begünstige (wie auch den 13./14. und die Überstundenzuschläge).

Skepsis bei Gewerkschaften

Zumal Mitarbeiterbeteiligungen umstritten seien: Überzeugungsarbeit müsse man bei den Gewerkschaften leisten, die um ihren Einfluss bei Lohnverhandlungen fürchteten, sagt Molterer. Kürzlich hatte auch die Arbeiterkammer (AK) gefordert, den Freibetrag von 1460 Euro nicht zu erhöhen, da „zu viele Beschäftigte keine Möglichkeit haben, sich an ihrem Unternehmen zu beteiligen“. Auch könnten Lohnerhöhungen im Gegenzug schwächer ausfallen, fürchtet die AK: Und gewinnabhängige Prämien seien kein nachhaltiger Ersatz, weil sich die Basis bei den nächsten Lohnrunden nicht erhöht. Molterer sieht auch wenig Begeisterung bei Klein- und Mittelbetrieben.

„Wenn das Modell zu gut funktioniert, sinkt die Lohnquote weiter“, sagt der Finanzminister. Die Mitarbeiterbeteiligung sollte zwar dem Auseinanderklaffen von Lohnquote (Anteil der Löhne am BIP) und Gewinnquote entgegenwirken, würde zunächst aber statistisch das Gegenteil bewirken: Die Einkommen aus der Mitarbeiterbeteiligung würden als Gewinne gerechnet, auch wenn sie Arbeitnehmern zu Gute kommen.

Ein Versprechen konnten die Diskussionsteilnehmer Molterer aber abringen: Die Mitarbeiterbeteiligung soll von einer möglichen Vermögenszuwachssteuer ausgenommen bleiben. Schließlich gehe es nicht an, Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich zu begünstigen und dem Bürger das Geld gleich wieder wegzunehmen.

Auf einen Blick

Zwölf Prozent der heimischen Arbeitnehmer sind am Kapital oder Gewinn ihrer Firma beteiligt. In Frankreich und Großbritannien sind es deutlich mehr.

Finanzminister Molterer will den Anteil erhöhen: Der Freibetrag für verbilligte Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter (1460 Euro) soll steigen, Gewinnbeteiligungen könnten steuerlich begünstigt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.06.2008)

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