Airport Zürich: Vorarlberger Taxler dürfen wieder Gäste abholen

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Ein Beschluss aus dem Jahr 2013, der das Abholen von Gästen durch ausländische Taxis als widerrechtlich einstufte, wurde aufgehoben.

Im Taxistreit um den Schweizer Flughafen Zürich-Kloten haben die Vorarlberger und deutschen Taxi- und Transportbetriebe einen juristischen Sieg errungen. Ab sofort dürfen sie während der 90 Tage pro Jahr, die im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens erlaubt sind, wieder Gäste am Flughafen Zürich abholen. Dies hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes hebt damit einen Beschluss des Schweizer Bezirksrates Bülach aus dem Jahr 2013 auf, der das Einladen von Gästen durch ausländische Taxis noch als widerrechtlich einstufte.

Zurück geht der Streit um die Taxifahrten ab Zürich-Kloten allerdings bereits auf das Jahr 2010. In diesem Jahr forderten 138 Schweizer Taxifahrer in einer Petition am Flughafen die Einhaltung der Bestimmungen eines Staatsvertrages von 1958. Dieser untersagt Taxis, Limousinen und Personenwagen bis zu neun Sitzplätzen aus Österreich und Deutschland das gewerbsmäßige Abholen von Fahrgästen an Orten, die weiter als fünf Kilometer von der deutschen und zehn Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt liegen. Zuvor waren Taxifahrten ab Zürich-Kloten für österreichische und deutsche Taxler 50 Jahre lang Usus gewesen.

Mitte 2010 erklärte die Stadt Kloten, das Verbot ab Anfang 2011 umsetzen zu wollen, wogegen sich die Vorarlberger und süddeutsche Wirtschaft seither auf politischer und rechtlicher Ebene zur Wehr setzen. Zürich-Kloten ist rund 100 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt.

(APA)

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