OGH verhängt Rekordstrafe für Aufzugskartell

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Wegen illegaler Absprachen beim Preis müssen Aufzughersteller 75 Mio. Euro zahlen - die höchste jemals in Österreich verhängte Kartellstrafe. Betroffen sind die Unternehmen Otis, Kone, Schindler, Haushahn und Doppelmayr.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat als Kartellobergericht die bisher höchste in Österreich verhängte Kartellstrafe - 75,4 Mio. Euro - im Aufzugs- und Fahrtreffenkartell bestätigt. Das teilte am Freitagnachmittag die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mit.

Damit ist die am 14. Dezember 2007 erstinstanzlich verhängte Geldbuße über die Unternehmen Otis GmbH (18,2 Mio. Euro), Kone AG (22,5 Mio. Euro), Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH (25 Mio. Euro), Haushahn Aufzüge GmbH (6 Mio. Euro) und Doppelmayr Aufzüge AG (3,7 Mio. Euro) rechtskräftig.

"Herausragende Bestätigung der BWB"

"Wir begrüßen diese Entscheidung. Das ist eine der wichtigsten wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen und eine herausragende Bestätigung der Arbeit der Bundeswettbewerbsbehörde," zeigte sich BWB-Generaldirektor Theodor Thanner zufrieden. Mit dieser austarierten Entscheidung habe sich der Rechtsstaat im Interesse der Konsumenten durchgesetzt, so Thanner.

Jahrelang geheime Absprachen

Die Unternehmen haben mehrere Jahre geheime Absprachen über die Aufteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige sensible Marktinformationen getroffen. Das Verfahren wurde im September 2005 durch ThyssenKrupp als Kronzeugen in Gang gesetzt. Das Unternehmen sagte vor der BWB aus, wofür ihm im Gegenzug Straffreiheit gewährt wurde. Der OGH hat seine Entscheidung bereits im Oktober getroffen, die BWB ist heute davon informiert worden.

(Ag./Red.)

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