FMA: "Finanzkeilern steht regulatorischer Todesstoß bevor"

FMA-Vorstand Kurt Pribil
FMA-Vorstand Kurt Pribil(c) APA (Harald Schneider)
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Finanzdienstleister-Assistenten stehen vor dem Aus. Sie hätten nicht aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt, sagt die FMA-Spitze - im Gegensatz zu Struktur-Vertrieben.

Dass den "Finanz-Keilern" der regulatorische Todesstoß bevorsteht, befriedigt die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA). So steht die Tätigkeit des bisherigen Finanzdienstleistungsassistenten - bisher ein freies Gewerbe - vor dem Aus, indem diese Tätigkeit in die eines vertraglich gebundenen Vermittlers übergeleitet wird. Während einige Strukturvertriebe die Notwendigkeit erkannt hätten, fehle es bei anderen am Verständnis, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, so die FMA-Spitze Kurt Pribil und Helmut Ettl im Klub der Wirtschaftspublizisten. Geht es nach ihr, müssten viele andere bisher freie Anlagetätigkeiten in konzessionierte übergehen.

FMA will Stiftungen nicht verteufeln

Auch Stiftungskonstruktionen, Offshore-Aktivitäten oder außerbilanzielle Zweckgesellschaften habe die FMA jetzt stärker im Visier. Österreichische Banken hätten mit der Auslagerung von Kreditpositionen in Zweckgesellschaften "Eigenmittelschonung" betrieben, bestätigte am Dienstag FMA-Vorstand Helmut Ettl. "Da geht es um einige Milliarden". Um wieviele wurde nicht gesagt.

"Ich sehe im Moment dadurch aber kein Problem bei österreichischen Banken", sagte Ettl. Auch mit den Stiftungen von österreichischen Banken sieht die FMA kein Problem. Vorstand Kurt Pribil sagte, er wolle Stiftungen nur verteufeln, wenn sie missbraucht würden.

Auslagerung in Zweckgesellschaften

Weil Banken für Kredite bestimmte Eigenmittelsummen vorhalten müssen, haben einige Banken Kredite in spezielle Finanzierungsvehikel (nicht selten in Steuerparadiese) ausgelagert. Das vermindert den Eigenkapitalbedarf von Banken.

Auslagerung soll verhindert werden

Geht es nach dem Willen der FMA, sollen Deals von Stiftungen und außerbilanzlichen Zweckgesellschaften gegenüber der Aufsicht offengelegt werden, vor allem in die Bankbilanz einbezogen werden. Widrigenfalls müssten die in Rede stehenden Summen vom Eigenkapital abgezogen werden.

Die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung findet sich im Reformvorschlag der FMA-Führung für eine Aufsichtsreform schon seit längerem. Bestätigt wurde heute, dass im Zuge der Anträge auf Bankenhilfe auch auf solche Gesellschaften "gescreent" wurde.

(APA)

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