Mitterlehner und seine Geldwäscher vom Sparverein

Austrian Vice Chancellor Mitterlehner addresses a news conference in Vienna
Austrian Vice Chancellor Mitterlehner addresses a news conference in ViennaREUTERS
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Subtext. Das Bankwesengesetz macht wenig Unterschied zwischen Angehörigen einer terroristischen Vereinigung und Sparvereinsmitgliedern.

Die Welt ist böse. Überall lauern – sagen uns zumindest Politik und Geheimdienste – finstere Gestalten, die versuchen, Steuern zu hinterziehen oder Terroristen zu finanzieren. In den Hinterzimmern vieler Landgasthäuser etwa, in denen sich monatlich die Sparvereine treffen. Und diesen gilt es Einhalt zu gebieten, etwa mit dem Bankwesengesetz.

Einer der Betroffenen: Vizekanzler Reinhold Mitterlehner. Der berichtete am Freitag beim Mittelstandskongress des ÖVP-Wirtschaftsbundes ganz entgeistert, dass sich alle Mitglieder seines Sparvereins bald mit Pass und Führerschein legitimieren müssten. Der Grund: die „Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“, wie es § 40 des Bankwesengesetzes (BWG) vorschreibt.

Wobei: Mitterlehner hat mit seinem Sparverein schon Glück, weil er in den Genuss einer Gesetzesnovelle kommt. Seit wenigen Monaten müssen sich die Mitglieder der etwa 15.000 Sparvereine in Österreich nämlich nur noch ihrem Obmann gegenüber ausweisen. Vor der Änderung bestand die Ausweispflicht gegenüber den Banken, die darüber alles andere als glücklich waren. Denn sie mussten plötzlich zehntausende Sparvereinsmeier, die in erster Linie zusammensitzen und Bier trinken, wie potenzielle „Angehörige einer terroristischen Vereinigung“ (§ 40/3 BWG) behandeln. Der Verwaltungsaufwand war derart groß, dass etwa die Kärntner Sparkasse überlegte, überhaupt keine Sparvereine mehr als Kunden aufzunehmen.

Politik und Finanzmarktaufsicht reagierten mit der Novelle. Jetzt hat der Obmann des Sparvereins die Verantwortung und muss, je nach Vorschrift des Geldinstituts, eine Kopie des Ausweises an die Bank schicken. Wer lieber weiterhin anonym sparen will, muss das Geld zu Hause unter die Matratze legen. Ohne Ausweise gibt es keine Mitgliedschaft mehr im Sparverein.
Im Finanzministerium prüft man derzeit Vorschläge zu einer weiteren Vereinfachung, die aber mit den Richtlinien der internationalen Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche (FATF) kompatibel sein muss.
Die wichtigste Frage in der Debatte können wir leider nicht beantworten: Wir wissen auch nicht, wie viel Reinhold Mitterlehner monatlich spart.

E-Mails an: norbert.rief@diepresse.com

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