Garagenplätze, Gärten: Eigentum auch ohne Grundbucheintrag

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Garagenplätze, Gärten und Kellerabteile drohten Allgemeingut zu werden. Nun hat der Ministerrat nach zähem Ringen eine Einigung erzielt. Zudem müssen Vermieter künftig die Reparatur von Thermen bezahlen.

Der Ministerrat hat heute festgelegt, dass das Eigentum etwa an Kellerabteilen, Garagen oder Dachböden nicht mehr gesondert ins Grundbuch eingetragen werden muss. Diese beschlossene Neuregelung betrifft alle Österreicher, zu deren Wohnung ein Garagen- oder Autoabstellplatz, ein Keller oder Garten gehört, ohne dass diese im Grundbuch eingetragen wären.

Davon profitiert laut Mitterlehner rund eine Million Wohnungseigentürmer. Denn laut einem Spruch des Obersten Gerichtshofs (OGH) wären so zu den Wohnungen gehörende Keller, Gärten etc., wenn nicht beim Kauf ins Grundbuch eingetragen, der Allgemeinheit zugefallen.

Zuständigkeit für Therme vereinbart

Eine weitere Vereinbarung des Ministerrats soll eine Diskussion beenden, die lange Zeit auf der Tagesordnung stand: Die Zuständigkeit für die Erhaltung und Wartung von Thermen. Demnach soll künftig der Vermieter für die Reparatur aufkommen, für die Wartung hingegen der Mieter.

Auch zwei Höchstgerichtsurteile hatten keine endgültige Klärung der Zuständigkeiten gebracht. Dass jetzt die Koalition doch eine Klarstellung zusammengebracht hat, wertete SP-Kanzler Werner Faymann nach dem Ministerrat als gute Zeichen für die weiteren Verhandlungen zur Reform des Mietrechts, die derzeit auf die parlamentarische Ebene verlagert sind. VP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner zeigte sich ebenfalls hoffnungsfroh, dass bei dieser zähen, weil von unterschiedlichen Interessenslagen geprägten, Materie bis zum Frühling mehr weitergehen könnte als derzeit absehbar sei.

(APA)

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