Personalvermittler wollte Muslima ohne "Fetzen" sehen

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Symbolfoto(c) Clemens Fabry
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Eine Frau mit Kopftuch wurde bei einem Bewerungsgespräch als "Hinterwäldlerin" bezeichnet. Sie erhält 1550 Euro Schadenersatz.

Eine junge Muslima wurde bei der Bewerbung wegen ihres Kopftuchs diskriminiert und erhielt nun laut einem Bericht der Arbeiterkammer 1550 Euro Schadenersatz . Die Frau befand sich gerade in Ausbildung, als sie von einer offenen Stelle bei einem Metallverarbeiter erfuhr und sich bei einem Personalvermittler bewarb. Beim Vorstellungsgespräch wurde sie darauf hingewiesen, dass Personen, die ein Kopftuch tragen, generell schwer zu vermitteln seien. Im Verlauf des Gesprächs soll folgender Satz gefallen sein: "Wenn Sie den Fetzen runtergeben, dann schauen wir uns das an."

"Bewerben Sie sich mit einem normalen Foto"

Als die Bewerberin vorschlug, statt des Tuchs eine Perücke aufzusetzen, sei sie ausgelacht und als "Hinterwäldlerin" dargestellt worden. Dafür bekam sie den Rat: "Bewerben Sie sich noch einmal mit einem normalen Foto."

Die Frau wandte sich an die Zentrale der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Wien, die den Fall vor die zuständige Kommission brachte. Diese stellte nach eingehender Prüfung fest, dass eine Diskriminierung aufgrund der Religion vorliegt.

AK OÖ ging für Frau vor Gericht

Weil die Anwaltschaft keine Schadenersatzansprüche vor Gericht einklagen kann, wurde der Fall mit der Bitte um Bearbeitung an die Arbeiterkammer OÖ weitergeleitet, die für die Muslima vor Gericht ging. Das Urteil: Die Gesprächspartnerin der Frau beim Bewerbungsgespräch muss 1000 Euro Schadenersatz zahlen. Im Fall der beklagten Firma wurde einem Vergleich über 550 Euro zugestimmt.

(APA)

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