Der HSBC-Privatbank droht eine Verurteilung wegen mangelnder Vorkehrungen gegen Geldwäsche. Eine Razzia in den Geschäftsräumen wurde durchgeführt.
Genf. Wegen des Verdachts der „qualifizierten Geldwäsche“ hat die Genfer Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die Schweizer Tochter der britischen Großbank HSBC eröffnet. Am Mittwoch kam es am Sitz der HSBC Private Bank im Genfer Stadtzentrum zu einer Hausdurchsuchung. Geleitet wurde die Razzia vom Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot. Das Verfahren richtet sich gegen die Bank selbst, aber auch gegen unbekannt. Es könne in weiterer Folge auf konkrete Personen ausgeweitet werden, die im Verdacht stehen, Geldwäsche begangen oder daran teilgenommen zu haben, so die Staatsanwaltschaft.
SwissLeaks-Enthüllungen
Das Verfahren ist eine Reaktion auf die kürzlichen Enthüllungen des Recherchenetzwerks International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). In deren Berichten wird der Schweizer Tochter der HSBC vorgeworfen, Wohlhabende aus aller Welt bei Steuerhinterziehung und Geldwäsche unterstützt zu haben. Die Journalisten belegen ihren Vorwurf mit Daten, die der HSBC-Angestellte Hervé Falciani 2007 gestohlen und französischen Steuerbehörden übergeben hat. Von der Arbeitsweise der Bank hätten Schauspieler, Musiker, Sportler, aber auch Diktatoren und Waffenhändler profitiert. Im Ganzen enthielten die Akten Informationen über mehr als 100.000 Kunden, darunter 399 Personen und Firmen aus Österreich.
Stuart Gulliver, Chef der HSBC Mutterbank in London, gab sich vergangenes Wochenende reumütig. Mittels ganzseitiger Inserate in verschiedenen britischen Zeitungen entschuldigte er sich offiziell für das Verhalten der Schweizer Tochter. Weiters übernahm er die Verantwortung für das Fehlverhalten und versicherte, dass die Schweizer Bank ihre Arbeitsweise komplett geändert hätte. Darüber hinaus sei der Großteil der genannten Personen nicht mehr Kunden der HSBC.
Unternehmen selbst im Visier
Gemäß Artikel 102 des Schweizerischen Strafgesetzbuches kann das Verbrechen dem Unternehmen zugerechnet werden, wenn wegen der Unternehmensstruktur keine natürliche Person dafür infrage kommt. Unabhängig davon kann die Bank bestraft werden, wenn sie nicht alle erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, um eine derartige Straftat zu verhindern. Im Fall einer Verurteilung muss das Unternehmen mit einer Strafe von bis zu fünf Millionen Schweizer Franken (4,67 Millionen Euro) rechnen. Das Gericht bemisst das Strafausmaß nach Schwere des Organisationsmangels, Schwere der Tat, angerichtetem Schaden und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Firma.
Ermittlungen weltweit
Dabei ist es genau genommen nicht illegal, Offshore-Konten in steuerlich günstigeren Ländern zu haben. Gleiches gilt für das Vermeiden von Steuerzahlungen. Versteckt man jedoch Geld vor dem Fiskus, um vorsätzlich keine Steuern zu zahlen, muss man sehr wohl mit juristischen Konsequenzen rechnen.
Ermittlungen gegen HSBC laufen in Frankreich, Belgien und Argentinien. Das österreichische Finanzministerium hat ein Amtshilfeansuchen nach Paris geschickt. Unterdessen kritisieren die Grünen, dass in Österreich viel zu lasch mit Steuerhinterziehung umgegangen werde. (and)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.02.2015)